Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

H. Das Kloster Wadgassen im Dienste der Menschheit.

wie auch besonders durch Gottesfurcht nud Frömmigkeit aus. Da sie
kinderlos geblieben waren, wollten sie in ihrem frommen Sinn einen
heilsamen Gebrauch von ihren irdischen Gütern machen, und so beschlossen
sie, dieselben demjenigen zu weihen, der die Quelle aller Güter ist und
von dem sie dieselben selbst empfangen hatten. Sie ließen also auf ihrem
zu Gemünd an der Saar gelegenen Erbgut auf ihre Kosten eine ziemlich
geräumige Kapelle erbauen; zugleich machten sie zur beständigen Abhaltung
des heiligen Dienstes, sowie zur täglichen Feier einer hl. Messe dafelbst
eine reiche Stiftung für drei Kapläne, die für ewige Zeiten den Gottes—
dienst versehen und aus der Stiftung ihren Lebensüunterhalt beziehen sollten.
In dieser Absicht überwies er (ferner) im Jahre 1398 einen Teil des
Zehnten in „Nusweiler“, den er von Konemann, Ritter von Forbach,
durch Kauf erworben hatte, der Kapelle. Die Verwaltung und Beauf—
sichtigung dieser Kapelle wollte er, so lange er lebte, felbst führen; nach
seinem Tode sollte den jeweiligen rechtgläubigen Äbten der Kirche von
Wadgassen die Verwaltung *) zustehen. Diese Stiftung machte er im
Jahre 1395 (?-51393). Der Bischof Radulf von Metz genehmigte sie
un folgenden Jahre ohne Schwierigkeit, und auch Clemens VI. bestätigte
sie in einer eigenen Bulle am 15. April im 10. Jahre seines Pontificats
zu Avignon, deren Wortlaut sich in unseren Annalen findet. (Bemerkung:
Clemens VI., römischer Papst bou 1342 bis 1352, konnte es nicht sein;
vermutlich war es Clemens VII., Gegenpapst zu Avignon von 1378 bis
1394 oder Clemens VII., römischer Papst von 1523 bis 1334. An
anderer Stelle sagt der Annalist: „Im Jahre 1534 bestätigt auch Papst
Clemens VII. durch päpstliches Tiplom die in Saargemünd errichtete
Capolla nova.“ — Zu bemerken ist, daß im Wortlaut der Bestätigungs—
bulle bloß von zwei Kaplänen die Rede ist. Die Bulle ist an den Abt
von Wadgassen gerichtet. Dieser soll kraft apostolischer Vollmacht die
Errichtung und Dotation der Kapelle approbieren und bestätigen. Das
Konzil zu Basel (143141449) genehmigte und bestätigte gleichfalls die
Stiftung für die drei Kapläne in Saargemünd. Und damit die Ahsicht
des Stifters in allem treu erfüllt werde, erklärte Konrad, Bischof von
Metz, keiner könne das Kaplansbeneficium genießen ohne aktuelle Residenz.
(anno 1436.)“
Dann fährt der Annalist an anderer Stelle fort: „Die Andacht des
Volkes in der von Nicolaus von Gersbach erbauten Kapelle wuchs immer
mehr, so daß sich im Jahre 1485 eine Bruderschaft am Altare der heil.
Katharina bildete. Diese nahm, begünstigt und beschützt von Reinhard,
dem Herzog von Lothringen, immer größeren Umfang an, sodaß man
ob der großen Zahl der Mitglieder anfing, sie mit Grundstücken und
Abgaben zu dotieren; ja sie bekam auch bestimmte Regeln, nach denen die
Mitglieder zu leben verpflichtet waren.“
Die der hl. Maria geweihte Kapelle erhielt im Laufe der Zeit durch
den Volksmund den Namen Katharinenkapelle, wahrscheinlich nach der Mit—
stifterin Katharine von Gersbach der Ehefrau des YRitters Nicolaus. Alte

*) Demnach wäre es möglich, daß die Verwaltung der Kapelle erst 1436 an
das Kloster übergegangen und der Herr von Forbach vielleicht als Anverwandter
des von Gersbach dazu seine Einwilligung gegeben hat.
            
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