Die Wadgasser Pfarreien.
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Seit dieser Zeit hat die Abtei Wadgassen nur 2,3 der Zehnten in
Püttlingen bezogen, das andere Drittel wurde der Collegiatkirche in Hom—
burg überlassen, sowmie auch die Pfarrei in Püttlingen, welche seitdem durch
einen Canoniker oder beständigen Vicar dieses Klosters bedient wurde.
Wegen des Besitzes des Zebnten in St. Peter (Hasen-Püttlingen)
wurde am 14. Juli 1494 über einen Streit zwischen Abt Paulus von
Wadgassen ‚von wegen sin Gotteshuß“ nebst dem Dechan und Kapitel zu
Homburg einerseits — gegen den Herrn von Dubelingen andererseits von
dem Grafen Johann zu Solms Teutschbellis des Herzogtums Lothringen
dahin entschieden, daß der genannte Zins im Besitze der Kläger zu ver—
bleiben habe. Org. B. A. Metz. — Durch Vertrag vom 1. October
1423 traten die Schöffen und Gemeinde Hessiber Püttlingen den von ihnen
bisher gezogenen Bürgerzehnten an den Abt von Wadgässen ab. Diesen
Zehnten scheiut die Abtei der Gemeinde später wieder überlassen zu haben,
da Köllner sagt: »Die Linwohner von Püttlingen bezogen aus dem
Zehnten eirca 15 Malter jährlich, wogegen sie verpflichtet waren, ihre
irche zu unterhalten.“
Turch Vertrag von 1689 verzichtete die Gemeinde auf besagte 13
Malter Früchte und übernahm die Abtei Wadgassen die Verpflichtung,
die Kirche zu reparieren, wozu damals 89) Neichsthaler aufgewendet
wurden, erließ der Bürgerschaft eine Schuldforderung von 1360 Franken
samt Interessen und versprach, besagte Klirche auf ewige Zeit in baulichem
Stande zu erhalten, ferner der Gemeinde jährlich bei Hebung des Zehnten
3 Quart Waitzen und 3 Quart Hafer und 10 Franken baares Geld für
Weinkauf zu entrichten, sowie außerdem 39 Thaler für die Verzichtleistung
zu bezahlen.
1726 verlangen die Einwohner von Püttlingen eine Vergrößerung
ihrer Kirche, was der Bischof von Metz für notwendig hält.“ Wegen
Weigerung des Abtes, der als Decimator auch dazu wenigstens teilweise
verpflichtet war, kam es zur Gerichtsverhandlung in Nanzig — 1727.
Um diese Zeit wurde Ernstweiler von Püttlingen abgetrennt und
mit der Pfarrei Hecken-Rausbach vereinigt.“
15. Die Kirche zu Rehlingen — bei Wincheringen a. M.
Bei der Gründung des Klosters Merzig durch den Erzbischof Albero
1132—1152) wurde den Augustinern daselbst u. a. auch die Kirche zu
Raildingen nebst u5 des Zehnten und Gütern daselbst überwiesen. Dieses
Besitztum bestätigte 1153 der Erzbischof Hillin und wurde 1182 durch den
Erzbischof Aruold dem Kloster Wadgassen überwiesen (siehe Propstei und
Pfarrei Merzig). Wenn nun de Loreuzi annimmt, daß 'es sich hier um
das Rehlingen bei Merzig handele, so glaube ich, daß er mit dieser An—
nahme im Irrtum ist. Schon in der Urkunde des Erzbischofs Albero, das
Herkommen betrefsend, daß jährlich die umtiegenden Kirchen nach Mettlach
wallfahrten und opfern sollten (5. 1147 siehe Briesen S. 91) wird außer
Reildinga u. a. auch Lietorf und Rolinga aufgezählt. Das letztere ist
offenbar Rehlingen' bei Merzig, mit Vietorf dürfte die Pfarrei Littorf—
Rehlingen bezeichnet sein, und deshalb glaube ich, daß unter Reildinga
nur das Rehlingen bei Wincheringen und Filiale dieser Pfarrei verstanden
werden kann. Aus unsern Acten geht das mit der größten Wahrschein—