Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

Die Wadgasser Pfarreien.

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141. Die Pfarrei Neunkirchen — bei Saargemünd.
Sowohl 1305 als auch 1335 erhält Wadgassen von der Familie
der Grafen von Lützelstein verschiedene größere Güter in Neunkirchen. Von
dem Erwerb der Psarrrechte daselbst sind dagegen zuverlässige Nachrichten
nicht überliefert worden. Vermutlich aber wurden die gegen jene Schen—
kungen ausbedungenen Jahrgedächtnisse schon für Neunkirchen selbst ge—
stiftet, sodaß die Prämonstratenser von Wadgassen schon um diese Zeit die
Seelsorge in Neunkirchen ausgeübt hätten. Näheres hierüber ergibt sich
aus dem Artikel über die Pfarrei Saargemünd. Das Ensheimer Hebe—
register vom Jahre 1781 enthält die Notiz: „Zu Neunkirchen, wohin auch
Saargemünd, Gersweiler ꝛc. eingepfarrt sind, hat Wadgassen das jus
pattonatus.“ Von Einkünften des Klosters zu Neunkirchen erwähnt es
nur einige Schafftfrüchte. Aus andern Quellen geht aber hervor, daß der
Abt von Wadgässen die Hälfte des Zehnten von Neunkirchen bezog. Die
zirche ist dem hl. Dionysius geweiht. Der Pfarrer von Neunkirchen
wurde auf Grund des jus nominationis und praesentationis vom Abt
von Wadgassen präsentiert, vom Bischof zu Metz bestätigt, und in den
Bezug der zeitlichen Einkünfte eingewiesen durch Verfügung des souveränen
Hofs von Lothringen. 1761 war Fr. Dambrun Pfarrer in Neunkirchen;
derselbe hat 1766 als Pfarrer von Saargemünd unterzeichnet.
42. Die Pfarrei Ommersheim.
Das Patronat zu Ommersheim mit dem ungeteilten Zehnten schenkte
Heinrich von Zweibrücken 1220,23. Von derselben Seite erhält Wad—
gassen auch den kleinen Zehnten daselbst 1225,28. Der Bischof von Metz
bestätigt die Incorporation der Pfarrei an Wadgassen 1252, dasselbe der
Archidiakon 1257. Aus der Angabe der Chronik von 1293 erhellt, daß
außer dem Grafen von Zweibrücken auch die dort genannten Herren an
dem Patronate zu Ommersheim Anteil gehabt haben mögen. Gegen das
Ende des Jahres 1575 oder Anfang 1576 wurde die Reformation durch
die Grafen von Saarbrücken in Ommersheim eingeführt. Aus einem Re—
gierungsbeschluß: „Actum in Consilio Sarbrücken den 21. Januar 1576“
zgeht u. a. hervor, daß die fremden Collatoren, wie die Äbte zu Tholey
und Wadgassen, und etliche weltliche Oberherren angewiesen wurden, dem
Grafen als Landesherrn, „qualificierte Kirchendiener, so der augsburgischen
Confession zugethan,“ zu präsentieren und sie mit gehöriger Competenz zu
bersehen. Von Ommersheim heißt es, daß der dortige Pfarrer genugsam
qualificiett und vom Abt von Wadgassen unklagbar gehalten würde.
(A. Köllner J. 140.) Im Jahre 1666 war die Pfarrei Ommersheim
jedoch von Wadgassen wiedergewonnen und mit einem katholischen Pfarrer
besetzt worden. 1670 kam es zwischen Wadgassen und von der Leyen zu
einem Vertrage über die Pfarrbesetzung in Ommersheim. Als Wadgasser
Pfarrgeistliche zu Ommersheim werden genannt: 1697 Pr. Friedericus
Stertz; 1759 Fr. Christoph Mercatoris; 1767 N. Ehler. Zu den an—
gegebenen Jahreszahlen vergleiche die Chronik.
43. Die Pfarrei Püttlingen — im Cöllerthal.
Die Kapelle von Puthelingen kommt als Filiale der Pfarrei „Bus“
zuerst 1224 vor. In diesem Jahre schenkten die Edlen Reiner und Friedrich
            
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