Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

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D. Die Herrschaft Wadgassen.

Soweit hätten wir nun die Schutzherren Wadgassens kennen gelernt.
Aber von einem wirklichen Schutze war nichts zu merken. Auf der wohl—
wollenden Seite bemerken wir meist Schwäche und Hilftosigkeit, die audern
schänden ihren Beruf durch Drangsalierungen und Grausamkeiten. Wad—
gassen hätte wohl sehr oft eines mächtigen Schitzes bedurft, aber die Ge—
fahr wurde ihm gerade von seinen Schutzherren bereitet. Was hätte üb—
rigens auch Saarbrücken gegen Lothringen, die Pfalz oder gar gegen Frank—
reich ausrichten können? Zu schwach, sich selbst zu beschützen, konite es
auch der Abtei Wadgassen keinen Schutz bringen. Diese hätte eher einer
eigenen Schutzmacht bedurft, ihren vermeintlichen Freunden zu wehren, und
die Unterhaltung von einem Regimente Soldaten würde dem Rüloster
weniger Unkosten verursacht haben, als all die erlittenen Verluste und die
Prozeßkosten ausmachten.
Aber alles das hätte erspart werden können, wenn man die Abtei in
Ruhe gelassen hätte. Wer wird es ihr daher verargen, daß sie ihre wohl—
begründeten und durch einen mehrhundertjährigen Bestaund gefestigten Frei—
heiten und Privilegien so wacker verteidigte, daß sie gegen eine aufgedrun—
gene Schirmherrschaft ankämpfte, die ihr nur Gefahr brachte und sogar ihre
Existenz bedrohte? Wer wird dem Kloster Unrecht geben, wenn es naͤch
der Reichsfreiheit strebte, die ihm nach seinen Einrichtungen wirklich zustand?
Freilich hätte diese Angelegenheit vor dem 30jährigen Kriege ihre end—
gültige Erledigung finden müssen, was späterhin wegen des Normaljahres
nicht mehr möglich war.
„Mit dem Namen der Reichsunmittelbarkeit bezeichnete man im alten
deutschen Reiche die Qualität derjenigen Besitzungen und Güter, sowie
Personen, welche keiner landesherrlichen GGewalt, sondern nur dem Reiche
selbst, wie man es nauute, ohne Mittel unterworfen waren. Außer den
eigentlichen Reichsständen, welche volle Landeshoheit besaßen und auf den
Reichstagen Sitz und Stimme hatten, erfreuten sich noch der Reichsun—
mittelbarkeit eine Menge größerer und kleinerer Herrschaften, Stifter und
Klöster; ferner die Güter der Reichsritterschaft (Hof Münchweiler), sowie
der Reichsdörfer (Michelbach) ete.“ — Brockhaus.
Wie die Herrschaften Schwarzenholz, Saarwellingen, Nalbach, Lebach,
Hüttersdorf, Dagstuhl, Tholey, Blieskastel und viele andere aus nächster
Nähe, so besaß auch Wadgassen ursprüngkich alle Rechte und Freiheiten
einer freien Reichsherrschaft; es fehlte ihm nur die Anerkennung im Reiche,
die Eintragung in die Reichsmatrikel. Die Herrschaft Wadgassen war
jedenfalls größer und mächtiger als viele andere, die auch meist nur
Klosterstifte waren, aber nuter günstigeren Zeitumständen zur Reichsun—
mittelbarkeit gelangten.
UÜbrigens war das Abhängigkeitsverhältnis zu Saarbrücken niemals
so stark ausgebildet, daß damit die Selbständigkeit der Abtei aufgehoben
gewesen wäre; dieselbe war vielmehr nur in manchen Punkten etwas
beschränkt. So waren beispielsweise die Bewohner der Herrschaft Wad—
gassen nicht Unterthanen von Saarbrücken, sondern einzig und allein des
Klosters. Nur die Herrschaft als Ganzes und vertreten durch den Abt
war der Landeshoheit von Saarbrücken unterworfen, und nur der Abt
allein hatte dem Landesherrn den Huldigungseid zu leisten. Sodann
            
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