Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

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D. Die Herrschaft Wadgassen.

durch die Grafen von Saarbrücken geltend gemacht, allerdings mit Be—
schränkung auf das Jus Ppiscopalae, bischöfliches Ordinationsrecht.
Über dem Kurfürstbischof war selbstverständlich der deutsche Kaiser zur
Ausübung der Schutzherrlichteit über Wadgassen berufen. Mehrere Kaiser
stellen dem Kloster Schutzbriefe aus, andere gewähren Zollfreiheiten, wieder
andere machen Schenkungen, erlassen Weisungen und Warnungen gegen
Friedensstörer des Klosters u. dgs. Nähere Angaben macht die Chronik:
Tisi, 1230, 85, 62, 92; 1320, 32, 46; 15321, 46, 31, 72.“ Von
einem thätigen Beistande der deutschen Kaiser zur Abwehr von Gewalt—
thätigkeiten gegen das Kloster finden wir nichts berichtet.
Die bis jetzt genannten Oberherren von Wadgassen — der Generalabt
des Ordens, der Papst, der Bischof von Trier und der deutsche Kaiser —
waren, wie wir gesehen haben, nicht nur die berufenen Schirmherren,
sondern auch Freunde und Gönner des Klosters. Ganz so, wie es die
Stiftungsurkunde vorschrieb, wurde die Abtei Wadgassen in ihren Frei—
heiten, Privilegien und Immunitäten nicht nur erhalten, die Rechte des
Klosters wurden thatsächlich noch immerfort vermehrt. Namentlich ließ der
Bischof von Trier, der eigentliche Schirmherr, das Kloster und seine
Unterthanen frei von allen Abgaben, Steuern und sonstigen Auflagen, er
mischte sich auch nicht in seine Verwaltung.
Nicht ohne Einfluß auf die güustige Entwickelung der Abtei Wad—
gassen waren namentlich in den ersten Jahrhunderten auch die Bischöfe
bon Metz, welche das Kloster selbst beschenkten und zu vielen Schenkungen
Anlaß gaben, sowie die klösterlichen Besitzungen bestätigten und in Schutz
nahmen. Daß so viele lothringische Pfarreien dem Kloster Wadgassen
incorporiert waren, ist lediglich dem großen Vertrauen zuzuschreiben, das
die Metzer Bischöfe in das Kloster setzten.
Dem Grafen Friedrich von Saarbrücken hatte das Kloster seine Ent—
stehung zu verbanken. Von demselben frommen Eifer waren auch die
Nachfolger bis gegen Ende des 14. Jahrhunderts beseelt. Diese und die
vielen Verwandten der gräflichen Familien erwiesen sich meist als Wohl—
thäter der Abtei Wadgassen, indem sie durch reiche Schenkungen an Gü—
tern, Patronaten und Zehnten, sowie durch Zuwendungen von Gerecht—
samen der verschiedensten Art für die Ausstattung des Klosters Sorge
trugen. Selbstverständlich herrschte in dieser Zeit zwischen Wadgassen und
Saarbrücken das freundlichste Einvernehmen. Die Beamten und Unter—
thanen von Saarbrücken, waren angewiesen, das Kloster nicht zu beun—
ruhigen und die Klosterbeamten nicht zu belästigen. Aus zärtlicher Sorg—
falt mögen die Grafen jener Zeit auch den nachteiligen Einflüssen ge—
wehrt haben, welche durch fremde Friedensstörer dem Kloster drohten.
Obwohl nun den Grafen die Schirmgerechtigkeit nicht zustand, so hatte
doch die Abtei Wadgassen kein Interesse daran, sich derselben zu erwehren,
so lange man die Freiheiten und Privilegien des Klosters nicht antastete.
Wie nun in dieser Zeit an eine derartige Schädigung nicht zu denken war,
so darf auch der vermeintliche Schutz nicht zu hoch veranschlagt werden,
weil erstens Saarbrücken kaum eine nennenswerte Schutzmacht befaß und
zweitens der kirchliche Bann die Klöster sicherer schützte als eine weltliche
Macht. Bis zum Jahre 1400 ist das Kloster von allen Seiten fast nur
von Gönnern und Wohlthätern umgeben, nur aus Zweibrücken-Bitsch werden
            
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