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sind noch übrig, in welchen beide Teile, oft in der heftigsten Sprache,
ihre Ansprüche geltend machten, der Prozeß vor dem Reichskammergerichte
1715—1729 erregte großes Aufsehen, bei Ludolf Consultat Ip 1429 bis
1568 Folio finden wir einen Bericht darüber; Saarbrücken fühlte sich so—
gar veranlaßt, die Hilfe des Corpus evangelicorum anzurufen. Verträge
wurden in Menge abgeschlossen, aber immer traten neue Streitpunkte auf,
bis endiich der Vertrag mit Frankreich 1766 die meisten davon aus dem
Wege schaffte.“
Professor Marr (IV 180-82) äußert sich darüber in folgender
Weise: „Wenn der Erzbischof von Trier beständig Schirmherr geblieben
wäre, wie die Stiftungsurkunde und die päpstlichen Bullen von 1152 und
1179 bestimmen, dann hätten die Grafen von Nassau-Saarbrücken keinen
rechtlichen Einfluß auf die Abtei und ihre Herrschaft ausüben und sie nicht
bedrücken können. Die Erzbischöfe konnten in Kriegszeiten die Abtei nicht
schützen, und diese wandte sich bald an den Herzog von Vothringen, bald
Pfalz-Veldenz, bald Nassau-Saarbrücken um Schutz; daher nachher entgegen
der Stiftungsurkunde die Einmischung von Nassau-Saarbr., welches sogar
das Hochgericht an sich reißen wollte, bis 1466 durch einen Vergleich die
beiderseitigen Rechte genauer bestimmt wurden. Das Hochgericht an miß—
thätigen Leuten und die hohen Bußen in der Pfarrei Wadgassen sollte
die Abtei haben, der Graf die Schirmherrschaft und zwar der Graf von
Saarbrücken allein, und jeder neugewählte Abt sollte ihn ausdrücklich als
Schirmherrn anerkennen. Indes Lothringen und Veldenz wollten ihrer—
seits auch nicht auf die Schirmherrschaft verzichten; es kam daher zu
Prozessen mit Saarbrücken, bis 1581 Lothringen im Vergleiche mit Saar—
brücken auf die Vogtei über Wadgassen verzichtete.
Die Grafen wurden protestantisch, und Graf Philipp brachte 1575
den lutherischen Hofprediger Gebhard von Weilburg mit nach Saarbrücken,
und selbst in Gemeinden der Herrschaft Wadgassen wollte er den Pro—
testantismus einführen. Darüber berichtet eine Denkschrift der Abtei im
Prozesse gegen die Grafen vom Jahre 1727 auf Seite 152 folgendes:
„Im Jahre 1628 haben die Wadgassischen Unterthanen zu Entzheim und
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der katholischen Religion gesucht, konnten aber bei den eingerissenen be—
schwerlichen Kriegszeiten zu ihrem gewünschten Effect nicht gelangen, son—
dern es ist im Jahre 1630 von dem Herrn Graf Wilhelm Ludwig via
facti die Ausübung der augsburgischen Religion mit Darstellung eines
Pfarrers gedachter Religion und Abschaffung des Katholischen eingedrungen;
indem nun besagte Unterthanen sich darüber beschwert und abermal bei
dem Churfürsten von Trier als Ordinarius die hilfreiche Hand Rechtens
gesucht, hat damaliger Graf zu Nassau-Saarbrücken deren fünf Vornehmsten
in Haft genommen und dieselben ebener Gestalt durch Gewalt und Furcht,
sowie mit Androhung, sie köpfen zu lassen, unter nichtigem Vorwande ge—
zwungen, daß sie, ihrer Protestationen ungeachtet, eidlich versprechen mußten,
daß sie in Angelegenheit der Religion keine weiteren Schritte mehr thun
wollten. Ungeachtet aber dieser Verfolgungen haben sich die Eingesessenen
gedachter Meiereien bei der Ausübung der katholischen Religion beständig
erhalten und durch Assistenz des Herrn Churfürsten zu Trier, als dem
dortigen Ordinarius, so viel erwirkt, daß der aufgedrungene Pfarren