Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

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D. Die Herrschaft Wadgassen.

zu stellen. Ensheim gab 1623 zehn Malter Schirmhafer; von einer Ver—
pflichtung der Wadgasser Unterthanen zum Soldatendienste bei der Landes—
herrschaft ist sonst nirgendwo die Rede.
In den Klosterakten wird öfters auch ein Provisor genannt. Ich
finde aber, daß sich der Provisor Philippus Hurdt, am 18. Februar 1697
als Provisor, darauf am 13. März als Procurator unterzeichnet hat.
Die beiden Bezeichnungen kommen in den betreffenden Akten nirgendwo
nebeneinander oder gleichzeitig vor, woraus ich schließen möchte, daß
sie für dasselbe Amt gesetzt wurden. 1766 wird ein Fr. Thill Verwalter
(und auch) Pfleger zu Ensheim genannt, der Pfarrer Krack zu Merzig
nennt sich auch Amtmann.
Die Beurkundung des Personeustandes, d. h. die Führung der Ge—
burts-, (Tauf-), Heirats- und Sterberegister gehörte bis zur französischen
Revolution zu den Obliegenheiten der Pfarrgeistlichen. Besondere bürger—
liche Standesregister kannte man vor der Revolution noch nicht. Das
älteste der noch vorhandenen Register wurde im Jahre 1708 angelegt und
führt den Titel: „Tauff-Buch, zugleich avch Kräfftig gythe Heyrathszeyg—
nyssen Abgeschrieben For alle Kinder in der Pfarr-Kirchen — Wargassen.“
In dieses Buch sind auch jedeufalls aus älteren Tauf- und Heiratsregistern
die Taufen seit dem Jahre 1657, sowie die Heiraten seit 1668 einge—
tragen. Der zweite Teil (Heiratsregister) führt die bemerkenswerthe Auf—
schrift: „Längsthero gehaltene Aber in diesem Beygesetzten Jahr abgeschrie—
bene Heyrathen“. Die Akten sind dann fortgeführt bis zum Jahr 1760.
Bis zu dieser Zeit ist jedoch kein einziger Akt unterzeichnet, so daß es
nicht möglich ist, die Namen der Pfarrverwalter daraus festzustellen, welche
wir jedoch seit Beginn des Jahres 1761 regelmäßig unterzeichnet finden.
Das Sterberegister von 1761 51791 wurde am 2. Januar 1773 kotiert
und paraybiert durch „André Dussable Avocat à la Cour Exerceant
au Siège Présidial de Saarlouis — Baillif de Pabbays de Vadgasse
de la Mairie de Hostenbach, et lieux en dependans Das war der
erste Fall, wo bie Register mit einem Visum des Amtmannes versehen
wurden.
Außer der Mairie Hostenbach gehörten zur Pfarrei Wadgassen auch
Differten und Friedrichweiler, sowie der Warndtshof.

VI. Die Schutzherrlichkeit über Wadgassen.

Die Entwickelung der Schirmherrschaft über Wadgassen zieht sich wie
ein roter Faden durch unsere ganze Geschichte. Sowohl die Chronik als
auch die Abschnitte über die Herrschaft Wadgassen berichten beinahe auf
jeder Seite von den nachteiligen Folgen der angemaßten Oberherrschaft
seitens verschiedener Gewalthaber. Ohne Rücksichtnahme auf den eigent—
lichen Schutzherrn, den Kurfürsten von Trier, welcher nach der Stiftungs—
urkunde und den pädvstlichen Bestätigungsschreiben allein darüber wachen
sollte, daß die mit vollständiger Freiheit ausgerüstete und seitdem als freie
Herrschaft geltende Abtei Wadgassen von keiner Seite behelligt oder be—
droht werde, suchten einige Jahrhunderte nach der Gründung des Klosters
            
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