Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

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D. Die Herrschaft Wadgassen.

kommenden Falle einen dagegen zu geben. In diesem Falle mußte der
Leibeigene eine gewisse Summe jährlich so lauge an seinen alten Herrn
bezahlen, als er unverglichen blieb.
Bei Aufnahme eines Kapitals wurde in der Schuldverschreibung ein
Stück liegendes Gut in Pfand gegeben und nach Ortsgebrauch das ver—
pfändete Gut dem Gläubiger sofort in Genuß gegeben bis zur Abtragung
der geliehenen Summe. In vielen Privatverträgen wurden zwei Origi—
naldocumente angefertigt und kerbartig auseinandergeschnitten, die Kerb—
zettel genannt wurden, wovon jede Partei einen an sich nahm. Von Ein—
tragungen in Hypothekenregister ist 1634 (sagt Köllner) noch keine Rede,
obwohl der Ausdruck zum hypothekarischen Pfande vorkommt. Kaufacte
im Namen des Klosters vom Procurator abgeschlossen wurden durch den
Amtmann bestätigt, so zu Eusheim 1764 und 1765.
Wenn Katasterämter im heutigen Sinne in damaliger Zeit noch nicht
bestanden, so hatte es doch schon Landmesser gegeben, welche im Gehöfer—
schaftssystem nach den jeweiligen Wirtschaftsperioden die neuen Baunum—
teilungen vorzunehmen hatten. Auch waren schon Verzeichnisse der Liegen—
schaften, sogenannte Güter-Inventarien, vorhanden, worin sogar die Term—
oder Grenzgenossen eingetragen waren. Größere Vermessungen wurden
1609, 1657 und 1742 zu Bous, andere zu verschiedenen Zeiten in Ens—
dorf, Eusheim und im Warndt nachweislich vorgenommen. Den Bezirk
der 1560 Morgen im Warndt hatte der Feldmesser Deising in einen geo—
metrischen Riß gebracht, welche Karte in der Bibliothek des hist. Vereins
zu Saarbrücken aufbewahrt wird.
Eine eigentümliche Einrichtung war der Alleinverkauf von Salz und
Tabak durch das Kloster in den Dorfsschaften seiner Herrschaft. Es ge—
hörte dieses Recht zu den landesherrlichen Regalien, deren das Kloster
mehrere besaß, die ihm längere Zeit von den Oberherren streitig gemacht
wurden. Nach 8 14 des Vertrags von 1759 soll jedoch dem Kloster
verstattet sein, Salz und Tabak zu kaufen und zu verkaufen, wie es das—
selbe hergebracht hat. Das Kloster besaß schon in den ältesten Zeiten
Anteil an den Salinen zu Bretten (Pfalz). Seit 1245 konnte es eigenes
Salz von Marsal (dasselbe auch 1328 erwähnt) und seit 1426 von Dieuze
beziehen. Es kam nur in Kriegszeiten in Verlegenheit, sowohl wegen
Beschlagnahme des eigenen Salzes als durch Verweigerung des Verlags—
rechtes durch die nassauischen und lothringischen Oberherren. — Das Be—
streben des Klosters sich in allen Stücken selbst zu genügen, macht es
wahrscheinlich, daß die Abtei durch größere Tabakanpflanzungen und eine
eigene Tabakspinnerei auch ihren Bedarf an Tabak selbst deckte. Verkaufs—
stellen, woselbst vom Kloster angestellte Personen Salz und Tabak an die
Unterthanen abgaben, befanden sich in Wadgassen, Bous und Ensheim und
jedenfalls auch in den lothringischen Wadgasser Dorfschaften.
Die Wirtschaftskonzessionen wurden vom Kloöoster erteilt, welches auch
eine Schanksteuer erhob, worüber schon oben (siehe Gerechtigkeiten und
Einkünfte der Abtei) das Nötigste mitgeteilt worden ist, desgleichen über
Bannöfen, Zielvieh ete.
Das gesamte Polizeiwesen gehörte zu den Obliegenheiten der
Justizwerwaltung. Die Oberaufsicht führte in Polizeisachen der Procureur
von Wadgassen beziehungsweise des betreffenden Amtes. Die Strafen
            
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