Zur Verwaltung der Abtei Wadgassen.
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Meyer den Zehnten, die Schafftfrüchte ete. ab. Zu seinen Hilfsorganen
zählten außer den Meyern auch die Patres auf den verschiedenen Pfar—
leien, welche die Einnahmen in ihren Bezirken durch Aufzeichnungen nach—
zuweisen hatten, desgleichen die Pröpste in den Propsteien. Besondere
Bezirksverwalter waren in Trier, Saarbrücken, Ensheim, St. Avold und
Püttlingen bei Saargemünd vom —
fangen eine solche Centralstelle gewesen zu sein, da die Dürener ihre Zehnt—
früchte dahin fahren sollten; für die Pfalz war außer Ensheim in früherer
Zeit wohl auch Kaiserslautern ein solcher Zufuhrort.
Ob nun der Cellarius auch die Geschäfte der Sconomie und des
Handelsverkehrs unter sich hatte oder ob dafür ein besonderer Beamter
angestellt war, was übrigens sehr wahrscheinlich ist, das konnte nicht ge—
nau festgestellt werden. Für jeden kleinsten Wirtschaftsbetrieb waren be—
sondere Meister, Aufseher oder Verwalter vorhanden, welche den Werkstätten,
Fabriken, Mühlen, Gerbereien, Webereien, Gruben, Meiereien ete. vorstanden.
20 wird ein Johannes Brulart, „Schweitzer uf des Kloster Wadgassen
Schweitzerei zu Wadgassen“, genannt. Die Sconomieverwaltung hatte
aber auͤch dafür zu sörgen, daß die Erzeugnisse der Landwirtschaft, des
Handwerks, der Industrie und des Bergwerks, sowie die Einkünfte, welche
von den Unterthanen erhoben wurden, sowohl in der eigenen Wirtschaft
als auch durch einen gut geleiteten Handel gewertet wurden. Wir hören,
denn auch, daß in Wadgassen durch Jahrhunderte hindurch ein Jahrmarkt,
wenn nicht zwei, abgehalten wurden, der eine um Fronleichnam, der an—
dere am Kirchweihfest (am Tage der beiden Ewalde). — Im Vertrage
von 1466 behält sich Saarbrücken das Recht vor, die Kirchweihe in
Wadgassen zu hüten. Ein bedeutender Holzhandel wurde mit Holland
unterhalten, viel Getreide, Holz, Kohlen, Erze ete. sonst außer Landes
verkauft.
Der Transport wurde meist auf der schiffbaren Saar, teilweise auch
per Wagen bewerkstelligt. Die Fähren zu Wehrden, Bous und Lisdorf,
welche Wadgasser Fähren waren, dienten nicht nur dem Localverkehr,
sondern verbanden wichtige Verkehrsstraßen. An der Bouser Fähre waren
auch Pontons vorhanden, welche Fuhrwerke ühersetzten; das Heu aus den
Wadgaͤsser Wiesen zu Bous, das Holz aus den Bouser Waldungen und
Baumaterialien für das Kloster wurden nicht über Wehrden oder Lisdorf,
sondern an der Fähre zu Bous direkt nach Wadgassen übergefahren, und
in dieser Weise diente die Fähre auch dem öffentlichen Verkehr. Die Fahr—
gebühren wurden vom Kloster Wadgassen vereinnahmt, welches auch die
Fähre zu bauen und zu unterhalten hatte.
Juͤ der französischen Zeit, also nach 1766, begegnen wir dem Namen
Cellaxius oder Keller nicht mehr, statt dessen wird ein Depensier ge—
naunt, welcher wohl dasselbe Amt versah.
Die bürgerliche Verwaltung war so eng mit der Gerichtsbarkeit ver—
knüpft, daß sogar die Beamten für beide gemeinsam (d. h. dieselben) waren.
Vor Meyer und Gericht wurden alle Käufe und Verkäufe, Schenkungen,
Tauschhändel, Schuldverschreibungen in das Gerichtsbuch eingetragen. Das
noch vorhandene Bouser Gerichtsbuch wurde im Jahre 1556, also kurz
nachdem Bous an Wadgassen gekonmmen, angelegt. Es enthält auf dem
Titelblatt folgende auf seine Bestimmung hinweisende Aufschrift: