Baillago do la Seignéurie et haute Justice do Liesdorf. 3868
Ter Scheffen ward ferner ausbeladen, recht zu pringen, weil der Mißthätige
sein Burg geben konnte, was nun ferner mit Ihme zu thun. Damit pp.
Darauf prodneiert der Scheeffen daß Urthell und begehrt dasselbiges ihme vor—
gelesen, welches also gelautet: „Urthell“: In Peinlicher Sachen fiscalischen Auwalts
des Gottehauses Wadgassen Klagern an einem wieder und gegen Sondag von
Crichingen Beklagten zugegen audern Theils:
Nach übersehnng übergebner Ahnklag, des Beklagten Antwort und Bekanntnüß
verübter Mordthaten, Diebstähle und Zanberischen Verhandlen wie dann biß anhero
erfundenen beharrlichkeit in des beklagten Confession erkennt ein Ehrbarer Schoeffen
dieses peinlichen Halsgerichts des Gotteshauses Wadgassen daß (Beklagter) Behafter
die Göttliche und Weltliche Rechten übertreten und derwegen andern zum Exempel
in Betrachtung erzeugter Reu und Leid begaugener Missethaten mit dem strang vom
Leben zum Todt hinzurichten seye, wie Er dann hierzu gefällig vernurtheilt würdt.
Ausgesprochen bei dem Urtellstock Spurck bei Wadgassen 25. Sept. anno 1618.
l'estor: Adam Oehs, Notarius und in dieser Sach erforderter Gerichtsschriber.
». Baillage de la Seigneurie et haute Justice de Liesdorf.
SZo lange die Herrschaft Lisdorf unter lothringischer Souveränetät
stand, blieb die Gerichtsverwaltung die oben beschriebene. Allein diese
Linrichtung änderte sich, als in der sogenannten Reunionszeit 1680 die
Franzosen ihre Oberherrschaft über die Saar und beinahe über das ganze
linke Rheinufer ausdehnten. Jetzt wurde die Abtei genötigt, ein förmliches
Amt in Lisdorf einzurichten, welches aus einem weltlichen Amtmaunn, einem
procureur fiscal und einem Gerichtsschreiber bestartd. Der Pr. fiscal
nahm das Interesse der Abtei war und fungierte als öffentlicher Ankläger
wie der heutige Staatsprocurator oder Staatsanwalt. Bereits 1687
finden wir einen gewissen De Chalmont als Bailly et haute officier do
'abbayo de Wadgasse, der nicht allein Lisdorf und Ensdorf, sondern
auch die übrigen Unterthanen der Abtei in Differten, Griesborn u. s. w.
unter sich hatte. Daß Wadgassen selbst mit Spurk, Hostenbach, Schaff—
hansen, Werbeln und die Herrschaft Bous zu dessen Verwaltung gehörten,
möchte ich (Köllner) bezweifeln, da diese Orte unmittelbar unter dem
Kloster standen; indessen kann ich hierüber nichts Bestimmtes sagen, da
diese Periode jedenfalls nur kurz gewesen war (168741697), um viele
Litteralien zu produzieren und zu hinterlassen. (Nach den Jahrgedingen
von 1725, 26, 27, 28 erhellet, daß Griesborn unter lothringischer Sou—
peränetät lag, jedenfalls wieder seit dem Ryswicker Frieden 1697).
Bei diesem Amte wurde nun alle hohe, mittlere und niedere Justiz
(Criminal-, Civil- und Strafsachen) verhandelt, gerichtet und geschlichtet.
Meyer und Schöffen zu Lisdorf und Ensdorf saßen deiselben bei, das Ge—
richt hielt regelmäßige Sitzungen wöchentlich (7) und außerdem öfters sogen.
Jahrgerichte, Plaids annuels. Im Übrigen hatten Meyer und Schöffen
noch dieselben Obliegenheiten, welche oben bereits erwähnt wurden. Der
Meyer war Erheber der klösterlichen Gefälle, wobei ihm die beiden Heim—
Meyer und der Büttel behilflich sen mußten — und war sonst Organ
der Abtei in allen vorkommenden Fällen. Die beiden Heim-Meyer zu