Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

Von den Einrichtungen, Organen u. dem Verfahren bei den Wadg. Hochgerichten. 853

zu Saarbrücken ersucht, eine Weibsperson Namens Susanna Schmidt zu
Ensdorf, welche nach vorgegangener Information und kraft der daraus
entsprossener zauberischer Anzeigung aus Verordnung des Blutrichters zu
Enschdorf gefänglich ergriffen und in Haft zu Wadgassen eingezogen,
welche aber daraus entflohen am 7. August 1619 zu Ludweiler unter
Nassau-Saarbrücker Obrigkeit wieder ergriffen und nach Saarbrücken ge—
fänglich abgeführt worden war — ersucht, sage ich, diese Person in die
lothringische Souveränität und in das Gericht zu Enschdorf verabfolgen
zu lassen, welches er nicht als ein Recht, sondern als eine nachbarliche
Gefälligkeit betrachten wolle.“ Köllner vermutet hier einen Schreibfehler
und möchte statt Enschdorf, Lisdorf lesen. Unter Blutrichter sei hier nicht
Scharfrichter, sondern der Hochgerichtsherr oder sein Fiskal zu verstehen,
der sich in dieser Sache als Blutrichter gerierte. In französischer Zeit
(seit 1680) befand sich jedoch das Gericht für beide Orte, wie nachge—
wiesen werden kann, immer in Lisdorf, woselbst auch ein Gefängnis, sowie
ein Herrenhaus (maison curiale ou seigneuriale) worin später die Ge—
richtsverhandlungen abgehalten wurden, erbaut worden sind.
Eine eigentümliche Notiz über das Hochgericht Lisdorf findet sich in
dem Klosterkatalog II. Schachtel Nr. 3: „Diese Briefe sprechen über Auf—
richtung des Hochgerichtes der Mayerei Lisdorf auf dem von gemeeldter
Mayerei dependirenden Lisdorfer Banne anno 1582 und 1702 mit bei—
liegenden nöthigen requesten und Erlaubnissen, auch über auno 1705
aufgerichteten Halsringsstock zu Lisdorf.“ — Aus einer andern Notiz des
genannten Katalogs geht hervor, daß seit 1442 die Jahrgedinge zu Lisdorf
übgehalten wurden, wozu nicht nur die Lisdorfer, sondern auch die Ens—
dorfer zu erscheinen verpflichtet waren.
Aus Spiesen wurden die missethätigen Leute in das Wadgasser
Gefängnis zu Saarbrücken geführt, aber in Spiesen selbst abgeurteilt.
Ähnlich lagen die Verhältnisse in Neunkirchen vor 1483, sowie in Ens—
heim, welches aber später ein eigenes Gefängnis erhielt. Von Differten
und Griesborn sind keine Nachrichten über derartige Einrichtungen über—
liefert worden.
So viel steht aber nun fest, daß jede Meyerei einen besonderen (auch
Hoch-, Gerichtsbezirk bildete. Der Meyer, die Schöffen, der Gerichtsdie—
ner, der Gerichtsschreiber, die Schützen und Förster, welche alle Beamten
der Meyerei und der niederen Gerichtsbarkeit waren, bildeten zugleich auch
die niederen Organe des Hochgerichtes.
Der Wirkuͤngskreis der höheren Gerichtsbeamten blieb aber nicht auf
einzelne Meyereien beschränkt, sondern umfaßte den ganzen Wadgasser
Bezirk bis 1680. Damals wurde in Lisdorf ein besonderes Amt gebildet,
und nach 1766 mußte wiederum eine Änderung getroffen werden, nachdem
auch das Gebiet Wadgassen an Frankreich abgetreten worden war. Von
dieser Zeit ab bis 1793 verwaltete ein besonderer Amtmann in Bous die
Wadgasser Ortschaften (Bous und Ensheim) auf dem rechten Saarufer. —
Köllner — Ortschaften.
Der Hochgerichtsherr war der Abt, in dessen Namen und Auftrage
die beteiligten Gerichtsbeamten die Verhandlungen leiteten, Recht sprachen
und das Urteil vollzogen. Als öffentlicher Ankläger wurde der Prevot, auch
Procureur fiscal oder Procureur d'offiee genannt, vom Abte ernannt. Sein
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