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D. Die Herrschaft Wadgassen.
Imgleichen gehören dazu Zwey Morgen auf Rohrbacher ban untig
dem Wald, auch Zwey morgen obtig dem Wald nebst einer Kleinen Wies
ad pp. “/4 Morgen, so samtlich dem — — — (0)
Waldung im Churpfälzischen Oberamt Lantern.
Der Bitscher Dinkelberg genannt.
Dießer unweit Heltersberg, Oberamt Lautern, gelegenen, mit schoͤnem
Holz bewachsene Wald, ist, nachdem solcher bey 120 Jahr der abtey Von
den Herrn Grafen von Hanau und ihren Sauccessoren den Herrn Laud—
grafen von Hessen Vorenthalten gewesen, endlich in anno 1742 Von Wad—
gaßen rovindicirt und solche die possession daVon bey Churfürstlichen
Regierung Zu Manheim Zugesprochen worden, worin sie sich bis dato
ruhig befindet, wie dan auch der Wald mit 12 neuen Steinen eingemarkt
worden. In diesem Wald Ziht Wadgassen unter Direction des Forst—
amtes zu Lautern das Holtz und samtliche Benutzungen auch den cckerig
Von Michael bis Andrea Tag wie alles die Vorhandenen acta ....
Holtz-Verkauf allda. (Nichts darüber ausgeführt.)
Von Wiesen allda. Eiue Wies unweit Heltersberg Zwischen
der Hunds- und Dinkelsbach, ferner eine Wiese bey der Dinkelsbach sind
dem Heltersberger förster Hrn. Huber und schultheis Haaß allda im
1775161 Jahre auf 9 Jahre Verlassen worden daVon Jährlich Zu Zah—
len 24 f. wovon genannter förster pro annus Salorio abzieht, thut 6 4.
bleiben 18 M.
Von einer Baraque allda. Dem Shultheis Haas ist erlaubt
worden eine baraque im Wald Zu erbauen um einen getreuen Mann
darein Zu setzen gegen Jährliche Zahlung Von 22 alb. 4 DIr.
Von einer neuen Wiß. Eine neue ausgebutzte Wiß ist dem
Gerichtsmann Schödlo auf einige Jahr wegen dem ausbutz gratis belas—
sen worden. Künfftig aber wäre solche Zu Verlassen.
Wintringer Hof.
Dieser sogenannte auf augersmachor Bann gelegene Hof gehört der
Abtey Wadgassen mit gebäuden und allen ländereyen Zu und ist dermalen
im letzten Jahr dem Valentin Lang Verlassen daVon Jährlich an Pacht
nebst einem fetten Schwein Zu liefern au Weitzen und Haafer je 70 quart.
an Erbsen und Linßen je 5 quart.
é. Verschiedenerlei Dienste.
Auszug aus dem Bouser Gerichtsbuch: „Protocollum Verschiedener
sachen, gerechtigkeiteen Vnd Zufällen, Fröndienften dem Gotteshaus Wad—
gassen schuldig, Vnd geschehen nach dem Kriegswesen und Auher pro
memoria annotirt angefangen Ao 1651 den 16ten Auousti. — Bvouͤser
seith bruil, Maht, hawmachung und häwfuhren fronsweiß. —