GBerechtigkeiten und E'nkünfte der Abtei.
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Kleiner Zehend. Solcher wird dermalen von einem Zeitlichen
Hrn. Pastor bezogen.
Hofgüter allda. Zu Ensheim hat Wadgassen einen frey eigenen
Hof und dazu gehörige Landereyen, wiesen und gärten nebst nothwendigen Be—
hausungen, schener, stalluugen und dazu gehörige schäferey. Imgleichen
ferner das sogenannte Tillmannsgut, das Martinsgut und das Schweine—
qut welche alle mit obigem dermalen durch die Hiesigen domestique selbst
gebaut und Benust werden, wie im Speicher-register Zu sehen.
Abtsweyher allda. Dieser ist dermalen ödt und Zu Wiesen
liegen gelassen worden.
Schafft-früchten allda. Die Ensheimer geben Jährlich Von
jedem ihnen in der letzten Banntheilung Zugeschriebenen Morgen landes
ein Mülster halb Waitzen, halb Haafer, welches laut Schafft-register er—
tragt Waitzen: 66 quart 2 mst. 214 br.; Haafer 66 quart 2 mst. 2!, br.
sodann Jeder Hausstatt ein mäsgen Kuchenwaitzen.
An Wiesenschafft. Diesfalls geben sie statt schafft Von Jedem
faß obiger früchten zwei albus, Thut facit salvo errore calculi 35 4f.
8 alb. 41 d.
Gartenzinsen allda. Item grundzinfsen. Die gärten- und
grundzinsen so auf den Ensheimer gütern haften belaufen sich laut Bann—
huch exclusive der Reichenborner auf 6 fH. 27 alb. 6 d.
Wachholderbeeren. Tie gemeinde Ensheim liefert Jährlich ständig
drey faß Wachholderbeeren.
Mühlenpacht. a. Gassenmühle: die sogenannte Gassenmühle ist
im nenen Bestand dem Mathias Aad Erblich Verlassen, daVon alljährlich
Zu liefern: Waitzen und Hafer je 5 quart, geld — 4 H. b. Thalmühle
allda: Die Thalmühle und daran gebaute sägemühle Ensheimer Bannes
ist dem Domini Breit unter Bürgschaft Theobald grentz und Henrich ger—
linger Wittib, auch mit Bürgschaft Peter abel und Niclas Reitz auf 9
Jahr, davon dieses das 41 ist Verlassen daVon Jährlich Zu Zahlen
Reichsgeld: 65fl. c. Brudermühle allda: Die auf Ensheimer Bann beym
renntrisch gelegen gewesene Brudermühle und sägemühle ist per transae—
tionem an Hochfürstl. Haus Nassau-Saarbrücken abgetreten worden vidoe
Vorige register.
Salzkammer allda. Wadgaßen hat das Recht, Zu Ensheim
eine besondere Saltzäammer Zu halten und solche mit saltz, woher sie
will Zu Versehen, das saltz unbestimmt Zu Verkaufen oder den Verkauf
zinem andern Zu Verlassen. Den Jährlichen ertrag vide im Speicherregister.
Hanptrecht: oder Besthaupt allda. Zu Ensheim hat Wad—
gassen, wenn das Haupt eines Hauses in der gantzen Meyerey oder Vogtey
Zu Eschringen Verstirbt, das recht, das Zweyt beste der Mobilien als ein
Hauptrecht Zu Ziehen. (Als Besthaupt wurden nach dem mir vorgelegenen
Verzeichnis gegeben: ein Ochse, eine Kuh oder statt solcher Leistungen in
natura auch Geld von 12 bis 25 14.)
Weinschank- oder ohmgeld allda. Wenn zu Ensheim,
Reichenborn, Sengscheid, auch Eschringen oder irgendwo in der Meyerey
Wein Verzapft wird hat Wadgassen das Ohmgeld daVon zu Ziehen näm—
lich die I66 maaß. (Breit, Abel, Grentz und Jung zahlten für Wein—
schank und Branntwein 4 bis 31 H.)