Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

Gerechtigkeiten und Einkünfte der Abtei.

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7) Fron und Dienste. Die Einwohner von Lisdorf sind schuldig,
den sogen. „Herren-Brühl“ und 6 Fuderplätze zu mähen, das Heu zu
dürren und nach Wadgassen zu führen, auch bei den Weyern an der Holz—
mühle zu fronen. Beide Gemeinden Lisdorf und Eusdorf müssen Steine
und Kalk zum Bau der Abtei beifahren, auch alle Früchte aus der Wad—
gasser Kellerei*) zu Hasen-Püttlingen nach Wadgassen bringen, ferner
einspännige Fronfuhren uud Haudfronen in und außerhalb des Klosters
zu thun, Kalk zu brennen u. s. w.
8.) Dritter Pfennig. Von allen verkauften Immobilien zieht
die Abtei den dritten Pfennuig oder “z. Ausgenommen hiervou sind durch
Ordounanz des Königs von Frankreich die Bürger der neuerbauten Stadt
Saarlouis, welche vom Verkauf der Gärten, die sie um die Stadt be⸗
sitzen, nur 10 Pfennig zu entrichten haben.
9.) Auftraq. Alle verkauften Immobiliengegenstände müssen vor
Meyer und Gericht ins Gerichtsbuch eingeschrieben werden, welches Auf—
trag heißt und zur Giltigkeit eines Kaufs notwendig erforderlich ist. Man
bezahlt (dafür) eine Gebühr an den Meyer, welcher seinerseits von jedem
Frank drei Streffen, thut 1652 Pfennig an die Abtei liefert.
10) Auszug und Einzug. Wer in die Gemeinde Lisdorf ziehen
will, muß Erlaubnis beim Abt nachsuchen. Wer ausziehen und das Dorf
derlassen will, muß sich vomn Kloster abkaufen und wird die Summe nach
Belieben von Abte festgesetzt. Auch darf sich keiner außerhalb verheiraten,
es sei Mann oder Frau, ohne Consens des Abtes und Abkauf.
11.) Demet und Eckerschatz. (Abgabe für Eichel- und Buchel—
Mast). Alle Wälder dieses Bannes gehören der Abtei allein zu, wer etwas
in denselben hant, das der Heppe entwachsen ist, ist dem Abte der Buße
berfallen. Daher muß auch jeder wegen seines Brennholzes dem Herrn
Prälaten eine Erkenntnis geben. — Für die Eckerbenutzung zahlen die
Unterthanen etwas gewisses von ihren Schweinen. Obgleich nun die Wal⸗
dungen wegen Erbaunng der Stadt Saarlouis meistens abgehauen worden
sind, so haben sich die Lisdorfer doch durch eine neue Transaktion ver—
willigt, jährlich zu geben von jedem jährigen Schwein vier Blauke.
12.) Schafft-Früchte. Gemäß Weistum von 1608 geben die
Unterthanen jährlich an St. Niklastag an Schafftfrucht 40 Qnart, halb
Korn halb Hafer, welche Meyer und Bot (Büttel-Pedell) erheben und nach
Wadgassen liefern. Ungeachtet sie einige Felder durch die Fortification
von Saarlouis verloren haben, und das Geld dafür erhielten, haben sie
doch bewilligt durch neue Transacktion obigen Schafft fort zu entrichten.
Ebenso muß an die Abtei die Schafftfrucht von den Ländereien der
Teutsch-Herren- und Simmter-(Sirker)gut geliefert werden.
13.) Wiesen-Schafft. Von jedem Fuderplatz Wiese, (welche einen
Wagen Hen gibt), ihrer eigentümlichen Wiesen, müssen die Unterthanen
2 Albus entrichten. Was aber die Wiesen betrifft, welche der Abtei ge—
hören und unterhalb der Kapelle gelegen sind, so haben verschiedene Un—
terthanen dieselbe erblich übernommen (als Erbpacht) und zahlen von
jedein Fuderplatz jährlich 6 Albus. Die übrigen Wiesen und Felder der
*PKellerei: Die Einnahmestelle (Zehnthaus) der klösterlichen Gefälle.
            
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