Gerechtigkeiten und Einkünfte der Abtei.
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6.) „Groß-Wies.“ Unser Anteil ist auf neun Jahr laut Be—
stand — — verlassen für — — (7)
Die Wies zwischen dem Steinbruch und Wald ist mit einbegriffen.
7.) „Bach-Wies.“ Diese nicht mehr erkenntliche Wiese ist der
Gemeinde auf Ansuchen verlassen für 18 8. jährlich.
8.) „Hauptrecht.“ Dieses besteht in dem zweit besten Möbel, so
beide Abteien nach dem Tode des Hauptes eines jeden Hauses zu ziehen
haben.
9.) „Ein- und Auszug, dritter Pfennig, Ohmgeld,
Schlachtrecht Frevel und Bußen viche in reg. ant. — —
XI3. Diese Abgaben waren fast überall gleich oder doch sehr wenig
verschieden.
4. „Difforten.“
1.) „Wadgassen ist allda Hochgerichts-, Mittel- und
Grundhesrr zu ?4 gegen, Seine Königl. Majestät in Frankreich für 4
und des Richard, Baron von Überherrn für das andere *4.
2.) „Groß- und Klein-Zehnden.“ Dieser gehört Wadgassen
allein.
3.) „Schafftfrüchte.“ Für unsere Hälfte müssen die Difforter
jährlich liefern an festo Stephani 10 Quart Korn und 1 Quart Hafer.
4) „Wildengeld.“ Für unsere Hälfte muß der Meier jährlich
liefern zwei Franes.
5.) „Gänse.“ Deren muß der Meier sechs Stück liefern oder jede
ad 16 Sols zahlen.
6.) ,„Kappen.“ Für unsern Anteil muß der Meier achtzehn Stück
liefern.
7.) ,„Kapellengüter.“ Diese in 191/2 Morgen Ackerland be—
stehenden Güter sind dem Niclas Augustin verlassen vid. contr.
8.) „Kapellen-Wies.“ Diese hält 12 Fuder Platz und ist
Joes Stein verlassen vide Warnetshofbestand.
9.) „Obere Kapellenwies.“ Diese liegt zwischen den zwei
Mühlengräben und ist verlassen dem — — (0)
10) „Kapellen-Garten.“ Dieser ist in dem Bestand des War—
netshof, der Beständer zahlt jährlich 3 Reichsthaler.
11.) „Mühlengarten.“ Dieser bei dem Hirtenhaus liegende
Garten ist verlassen an — — zahlt jährlich davon — — (7)
12.) „Häuser- und Gartenzins.“ Zwei Unterthanen geben
wegen Haus und Hansgarten jährlich 20 S8ols Lothr. der eine und ein
Huhn der andere statt des' Zehnten.
13.) „Waldungen. (Eckericht ete.) Vide suo loco.
14.5 „Frevel, Bußen und Confiskationen.“ Alle diese
kommen der Abtei zur Hälfte zu; die Frevelstrafen aber, so in ihren eige—
nen Waldungen gemacht werden, gehören ihr allein.
15.) „Weinschank.“ Wadgassen hat von jeder Hotte ein halb
Maß Wein zu ziehen, ist Michel Kiel mit der Fischerei verlassen.“ —
Rach Bärsch war die Abtei auch im Besitze der Mühle zu Differten.