D. Die Herrschaft Wadgassen.
Werbeln.
1.) „Der allda der Abtei zugehörige Hof“ wird noch der—
malen von Johann Abel zum Halben gebauet.
2.) „Sägemühle.“ Diese ist auf neun Jahre verlassen.
3.) „Herrschaftliche Häuser und Garten-Ländereien.“
Hirtenhaus: Davon zahlt die Gemeinde jährlich 311 und dieselbe von
einem Garten bei nämlichem Haus 2f. Darauf führt das Buch noch
5 Häuser, mehrere Gärten, sowie verschiedene Acker- und Wiesenparzellen
auf, die an verschiedene Unterthanen von Werbeln und Differten gegen
Erbzins verlassen sind. —
4.) Ecker, Weinschank und andere Gerechtigkeiten vide
in reg. ant.
Spurk.
Von den allda der Abtei zugehörigen Hof, Häuser, Gärten und
Ziegelhütte vide in contract.
Frohnden, Waldungen, Eckerich eodem. — Erzgruben (7).“
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2. Bous.
„In diesem der Abtei Wadgassen leibeigenen Dorf hat selbe nebst
allen Hoch-Mittel-Grundherrlichkeiten Collatur der Pfarrei, großen und
kleinen Zehnten, ponton auf der Saar noch folgende Renten, Gefälle und
Gerechtsame.
1.) Allgemeiner Schafft. Dieser besteht in zwei „bröder“
halb Korn und halb Hafer so die Bouser jährlich von jedem Morgen ihres
eigenen Flurs oder Bannes auf St. Barbara Tag in die Abtei in Saar—
brücker Maß liefern müssen.
2.) Besonderer Früchten-Schafft, Hühner und Geld
liefern:
Matthias Michelbacher wegen Anna Katha—
rina Augustins Erb für die Hälfte gegen
Ludwig Müller:
An Hühner 1,3 Stück — — Korn
„Geld 1/ Peterm. — — Hafer
Ludwig Müller für die andere Hälfte:
An Hühner 19,3 Stück — — Korn
„ Geld 16 Peterm. — — Hafer
idem wegen der „Haard“ gegen Consorten
— Korn
idem wegen eines ihm verlassen Stück Lan.
des gegen Michel Gier — — — Korn
— Hafer
e
3. Zinsen von „Eigenen, Hähnen und Herrn Güteru.“
Die Bouser geben seit der Renovation von 1743 an Früchten 34 Quart,
1 Faß, 2 Bröder, 3 Mülster „Zins gesaig“ und von jedem Zinsmalter
ein Huhn und zwei alte Pfennig oder macrelo, deren drei ein Peter⸗
mengen“ machen. Die Lieferung ist /, Korn 3 Hafer. 4 Faß „zins—