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D. Die Herrschaft Wadgassen.
Repertorium S. 20, RXr. 7 steht: „Herr de la Mont hatte zwei Höfe im
Lisdorfer Bruch aufgerichtet. Herr Dupuis hatte diese 2 PHöfe an sich
gebracht. Prozeß mit demselben wegen dreijähriger Zinsen. Diesen Hof
besitzt jetzt Ur. Favar, vordem Ingenieur in Saarlonuis.“ Es ist vermut—
lich Iganz gewiß] der Hof, welcher jetzt Souty's Hof heißt.
Diese Güter, sagt das Repertorium, werden nach Belieben eines
Herrn Prälaten denen Unterthanen auf gewisse Jahre verlassen, was die—
selben eintragen, ist aus dem Bezirk-Register zu ersehen. Sie wurden
unter mancherlei Bedingungen verlassen:
1. Teils als Erbpacht, gegen gewisse Natural-Abgaben. Solche Erb—
pachtgüter mußten sowohl bei Wechsel des Besitzers (der Erben),
teils bei Wechsel des Abtes, an das Kloster eine gewisse Abgabe
(Laudéemium) eutrichten, und fielen beim Aussterben der Familie
aus Kloster zurück.
2. Teils als Zeitpacht, anf eine gewisse Reihe von Jahren, gegen Zins,
oder endlich
als Schafftgüter, indem sie an verschiedene Unterthanen erblich gegen
Entrichtung des üblichen Schaffts, Reuten, Ziusen und Zehnten über—
lassen und verteilt wurden, wobei sie in das Verhältnis gewöhnlicher
Unterthanengüter zurücksanken. Der Oberherr konnte diesen Gütern
bei der Verleihung einige beliebige Freiheiten gewähren; sobald sie
wieder in des Herrn Hand zurückfielen, wurden sie wieder Frei-Güter,
und die Gemeinde konnte den Schafft nicht auf dieselben repartieren.
Vor Zeiten hatte die Abtei einen lange währenden Proceß wegen der
Freiheit der obigen Güter mit den Unterthanen zu Lisdorf geführt,
worauf endlich zu Nanzig ein Urteil ergangen, welches besagt, daß die
Abtei einen freien Hof zu Lisdorf haben könne. Weil nun das Kloster
nach Absterben des Herrn Gubernators de Choisy die von ihm besessenen
Güter wiederum zurückbekam, war es ratsam etliche obige Güter zu einem
Freihof zu assignieren.
Der Abt Dom Herman Mers hatte zu Lisdorf zwei Walkmühlen
erbaut, eine unterhalb der Kapelle, die andere unter der Holzmühle. Diese
sind auf etliche Jahre den Wolleuwebern verliehen worden um, 26 Reichs—
thaler jährlich, thut 532 Rthlr. Die Abtei hatte auch eine Olmühle an
der Schwarzbach, deren das Jahrgeding von 1458 gedeukt.
Die Territorialgeschichte der Abtei hat gezeigt, daß das Kloster auch
in den meisten seiner übrigen Dorfschaften solche freie Höfe oder Herren—
güter besaß, die ebenfalls auf Erb- oder Zeitpacht oder als Schafftgüter
verlassen waren, einzelne wie der Wadgasser Hof, aber vom Kloster selbst
bewirtschaftet wurden.
Wenn ich nun dazu übergehe, von den Unterthanengütern oder viel—
mehr —, da sie solche bis zur Aufhebung der Leibeigeunschaft ja nicht als
Eigentum erwerben und besitzen konnten — von der Bewirtschaftung der
ihnen überlassenen Güter ein Bild zu entwerfen, so kann ich nicht besser
thun, als wiederum den Ausführungen des Landrat Briesen zu folgen,
der diesen Gegenstand in einem besonderen Abschnitte seiner Geschichte
unter dem Titel „Von den Erbschaften oder Gehöferschaften“ ebenso in—
teressant als zutreffend behandelt, dabei großes Verständnis in der Sache
zeigt und auch den damaligen Zeitverhältnissen seine Würdigung nicht versagt.
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