Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

Personenstandsverhältnisse.

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(GHerzoge, Grafen, u. s. w.) zu verstehen, welche später auch als der hohe
Adel bezeichnet werden, im Gegensatze zu dem niedern Adel, welcher aus
der Ritterschaft entstand.
Fast unmerklich nämlich entwickelte sich aus den Dienstleuten, welche
der hohe Adel, um den Reichskriegsdienst zu versehen, anwarb, ein neuer
Stand, die Ritterschaft genannt.
Im 12. Jahrhundert hat das Institut schon eine feste Gestalt er—
halten. Die sämtlichen freien Männer, welche eine blos kriegerische
Lebensart führen und die höchste Kriegswürde erlangt haben, bilden
eine ordensähnliche Innung, welche mit andern Innungen nameutlich
das gemein hatte, daß gewisse Stufen (Bube, Knappe, Ritter) unter be—
stimmten Formen durchlaufen und mit bestimmten Feierlichkeiten erlangt
verden mußten. (Eichh. 8 241.)
Wir haben also nunmehr folgende Stände zu unterscheiden:
1. Prälaten. (Bischöfe und Abte.)
Adel. (Herzoge, Grafen u. s. w.)
Weide erhielten im Laufe der Zeit die volle Landeshoheit in ihren
Territorien.
Freie. Aus diesen bildete sich, wie bemerkt, die Ritterschaft, wel—
Ferero später auch gelang, sich von der landesherrlichen Gewalt
der Fürsten zu befreien, so daß sie nur usmittelbär der Neichsge—
walt untergeordnet war und als Genosseuschaft Vertretung auf dem
Reichstage hatte. — (Daher die vielen Grafen und Ritter in unserer
Gegend, welche wie wir oben gesehen, das Kloster so reich beschenkten.
Die übrigen Freien, welche nicht Ritter wurden, konnten selten
ihre Freiheit behaupten, sondern sauken in den Stand der Hörigen
zurück (indem sie ihre Güter an Ritter oder besonders gern religiösen
Stiftungen übergaben und dieselben als Zinsgüter zurückerhielten
mit der Sicherung eines ausreichenden Schutzes seitens ihres Lehns—
herrn. Besonders wirksam war der Schutz der Stiftungen durch
die Androhung des „Bannes“ sKirchenbann].) Sie wurden Ministe—
riale, welche dem Adel oder der Grundherrschaft zu unkriegerischen
Diensten der verschiedensten Art verpflichtet waren. (Wir haben oben
gesehen, daß die Ministerialen von Lisdorf durch die Grafen von
Saarbrücken angewiesen wurden, sich als Ministerialen der Abtei
Wadgassen zu betrachten.)
Hörige. Die Sklaverei im Sinne der alten Welt haben die Deut—
sc nie gekannt. Schon Tacitus schreibt von den Deutschen:
„Der Sklaben bedienen sie sich nicht in unserer (römischen) Weise
zu häuslichen Geschäften. Jeder herrscht über seine Besitzung und
seine Hausgenossen. Die den Acker bauen, haben Früchte, Vieh und
Kleidungsstücke als Abgabe zu liefern, und soweit erscheinen sie als
Sklaven. Die übrigen häuslichen Geschäfte besorgt die Gattin und
die Kinder.
So finden wir den Zustand der Hörigen auch bei den Franken.
Rechtlich machte es keinen Unterschied, ob der Gutsherr sich der Bewohner
(die zum Gute gehörten, daher Hörige) zur Selbstbewirtschaftung seiner
Besitzungen bediente oder sie als Hoflente ansetzte und ihnen den Ackerbau
gegen einen Zins oder Natural-Abgaben überließ, obgleich im ersteren
            
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