Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

Die Wadgasser Besitzungen im mittleren Saargebiet. 291

don Wadgassen unterstanden. Die Schafftabgabe wurde abgesondert von
derjenigen der Gemeinde Lisdorf entrichtet. Diese machte nun geltend,
daß sie bei jenem Ausfall nicht mehr das ganze bisherige Quantum der
Abgabe liefern könne und verlangte dafür einen Nachlaß oder eine sonstige
Vergünstigung.
1700. Peter Marx, Abt von Wadgassen und sein Kloster überlassen
Herrn Matthias Fumeron eine Quautität von — Wiesentagewerken,
welche das Kloster auf dem Banne Ensdorf besitzt, für 5 I1 Grundzins
oro Tagewerk.
1701 oct. 1. Um die Lisdorfer für ihren Bruch zu entschädigen,
zing der Abt von Wadgassen einen Vergleich mit ihnen ein, der ihnen
einen Teil des jährlichen Zinses der Gärten abließ.
Im Jahre 1739 brachte Saarlouis die Gräben in den Bruchgärten
an, um dieselben trocken zu legen. Der Abt von Wadgassen mußte die
Ufer des Holzmühlen-, sowie des Schwarzbaches erhöhen lassen, um die
ährlichen Uberschwemmungen zu verhüten.
Den 10. October 1751 regulierte eine königliche Verordnung das
Jagdrecht im Umfange von Saarlonis. Die Gemarkungen, welche un—
mittelbar von der Krone abhingen und Lisdorf, auf welchem der Abt von
Wadgassen Herr war, wurden unter dem Titel „Plaisir do sa majesté“
reserviert, und ohne specielle Erlaubnis des Gouverneurs durfte niemand
darauf jagen. (Baltzer.)
Scheidtt und Rentrisch. Scheide wird 1235 in Verbindung mit
Onesheim (Ensheim) genaunt; es ist daher kaum zu bezweifeln, daß damit
Scheidt gemeint ist, welches bei Ensheim liegt, in dessen Umgebung fast
alles dem Kloster Wadgassen gehörte. Rentrisch liegt in der Rähe von
Scheidt im Bezirk der früheren Propstei Ensheim.
Schwalbach. Das Prätdtationsregister (c. 1785) macht über
Schwalbach folgende Angaben:
1) „Jus patronatus.“ Dieses gehört Wadgassen allein zu.
2.) Großer Zehnden.“ Da von Saarbrücken keine Pastorresidenz
zier gelitten wird und daher die Pfarrei aus Wadgassen bedient werden
muß, so zieht die Abtei die dem Herrn Pastor zukommende Hälfte des
Zehndens, annebens hat sie aus der andern Hälfte ständig 4KQuart 2 Faß
Koin und so viel Hafer; desgleichen wegen der Fundation aus dieser
Hälfte an Korn 2 Quart.
3.) „Wittumsgüter.“ Diese sind verlassen dem — — für — —
4.) „Pfarrgarten.“ (Darüber ist nichts notiert).
3.) „Lämmerzehnden.“ Dieser gehört Wadgassen allein zu.
6.9 „Wildsitterswäldchen.“ Dieses neben dem Wäldchen Muzenbach
AIsst anno 1771 ausgestockt zu Ackerland und Wiesen gemacht demnächst der
TJ— auf 9 Jahr verlassen worden für 15 Sols per Morgen jährlich
— —AIi zahlen, thut für 19 Morgen 4 — 22 — 4 —
7. Herren-Güter.“ Diese sind den nachstehenden Schwalbacher
anno 1761 neuerdings erblich verlassen, auch von den Beständern die Lehn
eodem anno empfangen worden. Die conditiones des Erbbestandes sub
poenis juris et caducitatis zu erfüllen.
            
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