Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

290

D. Die Herrschaft Wadgassen.

Balser, wo es heißt: „1689. Adam Boucher, baute zwischen dem Hause
der Abtei Wadgassen (à l'enseigne de Xotro Damo) und Pierre Ciste
(Sect. B. No. 3). Ferner: Liber Dumont, der Militärbäckerei gegenüber,
zwischen dem der Abtei Wadgassen und des Sr. Favier.
1692, den 29. April verpflichtet sich der Ziegelbäcker von Wadgassen,
dem Unternehmer (der Erbauung) der Stadt Saarlouis bis zum 24. Jumi
desselben Jahres 45 000 Backsteine zu liefern zu 6 frs. das Tausend un—
—
Stelle. Derselbe hatte schon ehedem mit dem Uuternehmer verhandelt
wegen einer Lieferung vou 25 000 Backsteinen zu 5 frs. und 15 Sols
das Tausend.
1696 im August. Trotzdem durch obenerwähnte Kabinettsordre dem
Abte von Wadgassen die Gartenzinsen mit 5 Sols pro Morgen zuerkannt
worden waren, hatte derselbe bis dahin thatsächlich noch nichts bekommen.
Der Abt wendet sich daher mit einer Bittschrift au die Polizeikammer des
königlichen Hofes zu Saarlouis, von der sodann im August 1696 der Be—
fehl ergeht, daß alle Besitzer, je nach der Größe der Gärten die Rück—
stände seit Mai 1692 bezahlen sollen, da erst seit letztern Datum die
Sümpfe als Gärten einträglich geworden seien. . . „So ist es dem Abte
erlaubt, die Gelder einzuziehen und im Weigerungsfalle die Säumigen mit
den üblichen Rechtsmitteln anzuhalten.“
c. 1699. Herr von Choisy, Gouverneur von Saarlouis, verkauft
der Abtei zu Wadgassen das Hofgebäude, welches er erbaut hatte bei dem
Canal von Lisdorf, nebst Taubenhaus, Garten ete. (unter der Bedingung,
erst nach seinem Tode in dessen Nutznießung zu treten), welches er als
immerwährende Rente von drei Einwohnern von Lisdorf am 18. August
1681 erworben hatte.
1699 mai 14. Außer dem Gartenzins hatte der Abt als Grund—
herr auch von den Bürgern von Saarlounis, welche Gärten von ihm in
Besitz hatten und diese verkauften, den dritten Pfennig verlangt. Auf
Beschwerde der Gemeindevertretung von Saarlouis an den königl. Rat
Furgot, Intendant zu Metz, wird unterm 5. Mai 1699 befohlen, dem
Abt'die Entscheidung des Rates vom 21. April 1685 zuzustellen, welche
verbiete, mehr zu fordern als 5 Sols pro Morgen der Gärten, und ihm
dabei exöffnet, etwaige Einsprüche bei Herrn Fumeron zu erheben. Die
Zustellung erfolgte durch den Gerichtsvollzieher am 14. Mai 1699. Im
Jahre 1700, den 12. März kamen wiederum 64 Gärten an Saarlouiser
Bürger zur Verteilung.
Am 8. April 1700 bekennen Bürgermeister und Schöffen von Lisdorf,
aus den Händen des Herrn Grandpierre, Bürgermeister von Saarlouis,
die Summe von 336 Franken als Kosten der Trockenlegung der genannten
Gärten erhalten zu haben. Darauf genehmigt der Abt Peter Marx am
12. Mai 1700 die Gartenverteilung und willigt ein, daß die betreffenden
Bürger die Gärten gemäß des Protokolles wie ihr Eigentum genießen
unter der Bedinguug 5 Sols jährlichen Zins pro Morgen Garten und
den zehnten Pfennig des Kaufpreises bei jedem Besitzwechsel an die Abtei
zu entrichten. Daraus ist nun zu ersehen, daß auch zu dieser Zeit noch
und jedenfalls auch noch in der Folge, die Gärten und sonstigen Ländereien,
welche freie Bürger von Saarlouis in Besitz hatten, der Grund herrlichkeit
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.