Die Wadgasser Besitzungen im mittleren Saargebiet. 289
32 Fuder Wiesenplatz mit abgegeben wurden, die vorläufig noch in ihrer
Kultuürart erhalten blieben. Bei den damaligen feudalen Besitztumsverhält—
nissen blieben dem Abte für die zuletzt erwähnten Ländereien und Wiesen
die grundherrlichen Rechte noch vorbehalten, sodaß für die 602 Morgen
eine jährliche Abgabe von 73 Quart Früchten, halb Weizen und halb
Hafer und von den Wiesen Thaler pro Fuder nämlich 16 blanke
Thaler jährlich von den jeweiligen Besitzern an den Abt bezahlt werden
mußten. Ohne jeden Vorbehalt waren jedoch diejenigen Grundstücke ab—
getreten worden, welche bebaut und zu den Befestigungen einbezogen wur—
den. Das erhellt aus einer Quittung vom Jahre 1684 vom 13. Juni,
in welcher Abt und Subprior bekennen, die Summe von 640 Livres 18
Zols 53 Deniers erhalten zu haben, welche Se. Majestät der König ihnen
bewilligte als Bezahlung der Hälfte des Preises der „Erbschaft“, ihnen
zufallend und in den Befestigungen des Platzes Saarlonis einbegriffen,
nämlich für 17 Morgen Ackerland in 7 Parzellen messend 7084 toisen
2 Fuß, und 298/, fauchées Wiesen, 2395 toisen 5 Fuß, im Preise von
1 Sol die toise Ackerland und 13,2 Sols die Wiesen.
Die Offiziere und Bürger von Saarlouis, welche Gärten von dem
Abte erhalten hatten, wollten diesem den schuldigen Zins nicht zahlen, wes—
halb sie von dem Abte gerichtlich dazu angehalten wurden, worauf jene
eine Beschwerde gegen den Abt beim Könige einreichten. Derselbe entschied
durch Kabinettsordre vom 29. April 1685, daß diejenigen, welche Gärten
hätten, sie voll und ganz ohne irgend welche Störung unter der Beding⸗
ung genießen sollten, daß für jedes Jahr 53 Sols Mietzins pro Morgen
an die Abtei Wadgassen bezahlt würden.
1685, den 31. September. Der Abt Peter Marrx und sein Kloster
überlassen das Land in dem Lisdorfer Bruch grenzend nach vorn an das
Zzlacis in einer Ausdehnung von 200 toisen (Klaftern) und nach hinten an
den sogenannten Bürgerwald von Wallerfangen in einer Ausdehnung von
300 Klaftern an Charles de Lamont, Major zu Saarlouis, welches
Terrain ein Sumpf mit verschiedenen Wiesentagewerken war, für die Er—
bauung der Stadt und des Lagers von Saarlouis. Aus dem Gelände
hatte derselbe 18 bis 20000 Eichen-, Buchen- und andere Holzstäume
eutnommen und dasselbe umgeben lassen von Gräben, die 10 Fuß breit
und 5 Fuß tief waren und eine Gesamtlänge von 2500 Klaftern hatten.
Er hat daselbst zwei Meyereien errichtet. Alle Kosten belaufen sich auf
8343 frs. mit 50 frs. Grundzins, dem Zehnten und 1200 frs. vom
dritten Denier.
Baltzer beklagt die Ausrottung der Wälder und die Vergendung des
Holzes zu Spottpreisen (5 sols die Klafter). Später bemächtigten sich
Speculanten des Holzes; um den Preis in die Höhe zu treiben, speicher—
ten sie es auf. Der Kanal von Lisdorf, sowie die Ufer der Saar von
Saarlouis bis Wadgassen waren ganz mit Holz besetzt. — Gottfried
Bleymann, Subprior der Abtei Wadgassen, verpflichtet sich im Jahre 1685,
dem Guill. Ogan zu Saarlouis 200 Klafter Eichen- und Buchenholz bis
an den Kanal von Lisdorf zumn Preise von 24 Sols per Klafter zu
liefern.
Die Abtei Wadgassen baute sich unterdessen auch mit einem oder zwei
Häusern in Saarlouis an. Wir entnehmen das aus einigen Notizen bei
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