176668 in dem Tauschvertrag mit Fraukreich kam Püttlingen un—
ter Saarbrückische Herrschaft.
1772. Der Zehnten, den das Kloster daselbst zog, war zur Be—
soldung des dasigen Pastors überla*eun.“
Aus alle dem geht hervor, daß die Güter, welche die Abtei zu Pütt—
lingen besaß, eigentlich Püttlinger Kirchengüter waren, die wie die Güter
der Unterthanen aus kleinen Parzellen bestanden, welche zeitweise anf
Schafftzinslieferung „versteigert“ waren. Merkwürdig genug bleibt die
Abgabe, welche die französische Regierung von diesen Gütern erhob, sogar
auch von dem Wald Irmsitters, welchen die Abtei doch wohl als ein
Freigut besaß. Die Franzosenherrschaft über Püttlingen dauerte von
1680 (de Lorenzi) bis 1766.
Saarbrücken. Die Chronik erwähnt einen Hof und die Propstei
in Saarbrücken. Der Klostercatalog euthält zur „Saarbrücker Schachtel“
die Augabe: „Specification der Hagenischen und anderer Güter zu Saar—
brücken; ferner „Rechnung und andere Sachen betreffend Quittung em—
pfangener Bodenzins zu Saarbrücken, auch Einnahmen und Specification
der Reuten und Gefälle so in die Propstei fallen zu Saarbrücken. Auch
Proceßstück Wadgassen gegen die Pfeil Stückersche Erben wegen der Prob—
stey „underer Behausung.“
Saarlouis. Der Grund und Boden, auf dem die Stadt und
Festung Saarlouis erbaut worden ist, gehörte vordem ganz und vollstän—
dig zum Territorium der Abtei Wadgassen. Das erhellet aus dem Weis—
tum von Lisdorf vom Jahre 1458, worin der Schwarzbach, „bis wo er
in die Saar mündet,“ als Grenze gegen Wallerfangen und die Saar als
Grenze gegen Fraulautern angegeben ist. Wenn auch, wie aus der Chro—
nik zu entnehmen, sowohl die Abtei Fraulautern als auch verschiedene
Bürger aus Wallerfangen innerhalb dieses Wadgasser Territoriums einige
freie Güter gehabt hatten und zwar auch an der besagten Baustelle der
Stadt Saarlouis, so unterstanden dieselben, wenn nicht der Grundherr—
schaft, so doch der Oberherrlichkeit der Abtei Wadgassen, welche in dem
ganzen Territorium die Hochgerichtsbarkeit, das Jagdrecht und andere lan—
desherrliche Regalien ausübte und zwar allein mit Ausschluß eines jeden
andern. Wenn die Chronik (siehe 1594) erzählt, daß Wadgassen eine
Brücke, die nach der Wiese (bei Lisdorf) führte, abschlagen ließ, so kann
doch nur von einer Brücke über den Schwarzbach die Rede sein, und der
Fall beweist zugleich, wie Wadgassen bemüht war, seine Rechte innerhalb
seines Gebietes zu wahren. Die Abtei mußte nun der Gewalt weichen;
daß sie aber anerkannt haben sollte, daß die sogenannte Lissinger Au fort:
an zum Bann Wallerfangen gehöre, kaun billig bezweifelt werden. Je—
denfalls hat sich ein solcher Besitzstand nicht erhalten, da doch sowohl
das Gebiet des nachmaligen Sontyhofes wie auch eine Ölmühle am
Schwarzbach noch um die Mitte des 18. Jahrhunderts zu Wadgassen gehörten.
1680 am 4. Juli reichte der Abt Peter Marrx der Fortification von
Saarlouis ein Verzeichnis von abgelassenen Ländereien ein. Es waren
darauf notiert 18 Morgen in 20 Parzellen Ackerland und 40 fauchées
(Fuderplatz) Wiesen in 18 Parzellen, welche anscheinend zu Bauplätzen
Verwendung fanden und wozu ferner 6014, Morgen Ackerländereien und