Die Besitzungen in der Trierer CGegend.
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mutatis mutandis (mit Abänderung dessen, was abgçeändert werden soll)
an Herrn-Doll Cochem ist ersichtlich, daß Wadgassen einen Hof zu Kemt
Kaimt) hatte. Der Erbbeständer follte:
1. einen neuen Erbbestandsbrief lösen,
2. Juramentum sidé litatis prästieren (den Lehnseid leisten?,
3. dem jährlichen Jahrgeding beiwohnen,
4. die klösterlichen Reuten einnehmen,
5. die Gebände und Kelterhäuser gut in Stand halten,
. allen Bedingungen des Erbbestandsbriefs nachkoinmen.
Erbbestäuder waär damals die Familie des Amtnannes Reiner obge—
sannt, oder Toll zu Cochem. Reiner wird zum hetztenmal aufgefordert,
ein tüchtiges Subject aus der Familic auf den Hof zur Residenz zu setzen
ind beordert, beim nächsten Jahrgeding zu erscheinen und bei dem allda
intreffenden klösterlichen Tepurierten loeo „Kaimbt“' sich einzufinden.
Daraus ist nun zu ersehen, daß Wadgassen in Kaimt grundherrliche
Rechte über eigene Unkerthanen besaß denn um eines Hofmannes wegen,
würde kein Jahrgeding abgehalten worden sein. Neben Wadgassen scheinen
dann noch andere Mitherren Grandgerechtigkeit in Kaintt ausgeübt zu
haben, wie dies die folgende Notiz zu verstehen gibt: „Renovation —
de 1694 an Abt Marr — der Lehngüter, Weingarten, Gehoft und Zinsen,
so in dem Wadgassischen Hof zu Kaimbt zum halben teilen.“
1704 war Wadgassischer Hofmaun zu Kaimt: Joh. Reiner kilius.
1730 werden daselbst folgende Güter erwähnt:
Ein Weingarten von 1000 Stock.
Fine Wies unterm Weingarten.
Ein Weingarten in Briedelberg.
Ein F mit 300 Stock.
Ein F „600,
Zur Hälft ein Weingarten an der Kehr.
Sodann weitere acht Weingüter, davon je die Hälste dem Kloster
Wadgassen gehört.
1736 ergab der Ertrag an Wein zu Kaimt 5 Fuder; 1737: 6 Fuder
1Ohm; 1748: 2 Fuder 10 Ohm.
In Canzem erntete man 1735 oder 1737: 1. an Weißwein 42
Fuder, 2. an Rotwein 25 Fuder.
Über die Weinlese des Klosters an der untern Saar und Mosel ent—
halten Köllner Regesten detaillierte Notizen über gezahlte Löhne an die
Träger, Weinleser, Fuhrleute ete. und über die Keltereinunahme von den
einzelnen Tagen. In Verbindung damit wird ein Fr. Türk genannt,
velcher die Löhne auszahlte und die Erträge notierte.
Cegenüber dem Pfarrort Canzem auf dem rechten ufer der Saar hat
das bischöfliche Seminar 1884 ein Weingut erworben, welches ehedem dem
Kloster Wadgassen gehörte. Abt Paulus von Wadgassen hatte „den Kllein—
Wingert in Cantzheim“ angekauft. — de Lorenzi.
In der Papsturkunde von 1197 ist ein Gut zu Bestente erwähnt; es
soll jedenfalls Kestente-Kesten heißen.
Wie Bärsch den Steinfelder Archivalien entnimmt, hatte das Kloster
Wadgassen auch Güter in Nenmagen und Winterich.