280
D. Die Herrschaft Wadgassen.
3. Die Propstei Hagenau.
Sitehe zuerst die Chronik: 1181, 1262, 1535, 1657, 1766. Die
Ubergabe des alten Spitals in Hagenau an Wadgassen läßt darauf schließen,
daß dieses Kloster schon vorher eine Zweigniederlassung daselbst gegründet
hatte; wenn nicht, so gab die Schenkung doch Veranlassung zu einer so—
fortigen derartigen Ansiedelung. In den Wadgasser Annalen sindet fich
die Nachricht, daß schon unter Abt Gottfried Hagenau als Tochternieder:
lassung au Wadgassen hinzugetreten sei. Das konnte demnach um das Jahr
1181 geschehen sein. Nur bleibt es sonderbar genug, daß in dem paͤpft—
lichen Bestätigungsbriefe von 1197 derselben noch keine Erwähnung geschieht.
1262 ist von einer ähnlichen Übertragung wie 1181 die Rede, doch kann
es sich hier höchstens um die Bestätigung eines früheren Besisstandes oder
um die Erweiterung eines solchen handeln. Über den Erwerd von Patro—
naten, Gütern und Unterthanen mit Zehnten, Renten und anderen Ge—
fällen, deren Besitz wir hier, weil allgemein üblich und zur Unterhaltung
der Propstei notwendig, als sicher voraussetzen können, sind uns keine Nach—
richten überliefert worden. Doch enthält der Bericht der Chronik von 1535
eine Andeutung darüber, denn es heißt: die Einkünfte wurden nicht mehr
gezahlt, und so muß das Kloster zu Grunde gehen. So steht es denn feft,
daß die Zinsleute und Unterthanen die schuldigen Abgaben nicht mehr ent:
richteten, und es scheint, daß die freie Reichsstadt Hagenau sich der Güter
und Gefälle bemächtigte, denn wer sonst als diese konnte dem von Wad—
gassen neubestellten Propst den Einlaß wehren?
UÜbrigens finde ich über das Eingehen der Propstei auch andere
Berichte. Nach Motte und Dom Calmet ift dieselbe in den Bauernkriegen
von den Lutheranern zerstört worden und mußten die Geistlichen bei der
Zerstörung nach der Abtei Allerheiligen am Fuße des Schwarzwaldes
flüchten. Nach etwa 100 Jahren, nach Beendigung des 30jährigen Krieges,
begann man von hier aus mit der Wiederaufrichtung der Propftei. Wad—
gassen saß selbst im tiefsten Elend und konnte nichts für dieselbe thun.
Was noch an Gebäuden und Gütern der Propstei vorhanden war, wuͤrde
von Allerheiligen angekauft, und die Gebäude wurden wieder aufgeführt.
Der erste Propst aus Allerheiligen war Anastasius Schlecht. Als späterer
Abt von Allerheiligen wird derselbe 1657 vom Orden mit der Revision
des Klosters Wadgassen beanftragt. Der Revisionsbericht von diesem Jahre
bezieht sich zwar nicht auf Hagenau, die Umstände lassen aber erkennen,
daß diese Propstei kurze Zeit vorher wieder erstanden war, wie denn über:
haupt die Zeit nach dem 30jährigen Kriege dem Wiederaufblühen der
Klöster nicht ungünstig gewesen zu sein scheint.
Die frühere Propstei wird jetzt ein Priorat genannt, welches, wie die
Annales berichten, zu Ende des 17. Jahrhunderts, mit dem auch die
Annales abschließen, noch zu Allerheiligen gehörte. Nach Calmet blieb diese
Abtei bis zum Jahre 1717 im Besitze der Priorei Hagenau, welche nach
dieser Zeit durch ein Decret des Generalkapitels des Ordens wieder der
Mutterabtei Wadgassen unmittelbar unterstellt wurde. So finde ich denn
auch, daß im Jahre 1766 der Prior von Hagenau — Johann Klein —
und ein Geistlicher dieses Priorats — Dominicus Kallen — als Convents—
glieder von Wadgassen den Tauschvertrag zwischen Saarbrücken und