Die Propstei Merzig.
177
Wadgasser Propsteien.
l. Die Propstei Merzig.
Die Chronik berichtet über Merzig von den Jahren: 1153, 82, 97;
1263, 1790. Ergänzende Nachrichten über des Klosters Besitzungen, welche
zur Propstei Merzig gehörten, finden sich bei Briesen und Köllner und
namentlich in den Wadgasser Annalen.
Das Dorf Merceche hatte schon in fränkischer Zeit einen Königshof,
welchen Pipin 762 dem Kloster Prüm schenkte, gehörte aber schon 1052
dem Erzstift Trier. Dieses Besitztum wurde später, wie Briesen vermutete,
zur Stiftung eines Klosters verwandt, welches der Erzbischof Albero
(1132 -1152) zu Merzig errichtete und der Abtei Spreukirsbach übergab,
welche daselbst eine Niederlassung gründete. Dazu schreibt der Wadgasser
Annalist: „Adalbero, der im Jahre 1152 aus dem Leben geschieden,
berief auf Anregung und Mitwirkung des Abts Richard von Sprenkirsbach
in die Kirche von Merzig Religiosen von der Regel des heiligen Augustin.
Dieselben sollten keinem audern als dem genannten Abte unterstehen,
welcher über ihre Regel und Statuten wachen sollte, damit sie in keinem
Stücke von der Ordensregel abwichen. Die canonische Einsetzung der
Localoberen sollte beim erzbischöflichen Sitze von Trier verbleiben. Die
Mönche des Klosters Sprenkirsbach waren regulierte Chorherren von der
Regel des h. Augustin. Dieses Kloster war von seiner ersten Gründung
an ein gesuchter Aufnahmeort für Adlige gewesen.“
Außer bedeuteuden Gütern wurden dem Kloster zu Moerzig auch die
Kirchen von Raildingen, Harledingen, Bucze (Biesen) und Fremmerstorf
stebst 153 des Zehnten überwiesen. Erzbischof Hillin bestätigte im Jahre
1153 diesem Kloster die Scheukung, die ihm durch den bischöflichen Dienst—
mann Rudolph gemacht wurde, indem er selber noch die übrigen ?“3 des
Zehnten nebst der Kirche von Villaris (Tüppenweiler) hinzufügte. In
dem bischöftichen Bestätiguugsbriefe heißt es ferner: „... Dazu übergab
die Herrin Adelheide bei Flasdorf die Kapelle mit Umgang (cum ambitu:
Kirchhof?) sowie einen halben Mansus derselben Kirche (d. h. dem Kloster
Merzig). Ebendaselbst hat der Frater Wetzelo, der auf göttlichen Antrieb
ein eifriger Mitarbeiter in dieser Sache war, ein Grundstück in Colmen
für den Gebrauch der Kirche (in Merzig) gegeben.“ Hillinus versichert in
demselben Akt, daß alles Besitztum des Klosters nur unter seinem und
seiner Nachfolger besonderem Schutze stehen soll, und keiner überhaupt, sei
es ein Kirchlicher oder Weltlicher soll über genanntes Kloster und seine
Güter irgend ein göttliches oder menschliches Recht sich anmaßen dürfen.
Ferner sollen die dort wohnenden Mönche die Erkaubnis haben, wenn es
nötig wäre, den Abt in ihrer Kirche frei zu wählen. Tamit waren dem
Kloster Merzig alle Privilegien eines selbständigen und excemten Klosters
gegeben, und es bestand offenbar die Absicht, daß es sich als solches weiter
entwickele. Leider entsprachen die Mönche von Sprenkirsbach nicht den in
sie gesetzten Hoffnungen, und schon im Jahre 1182 wurde darum das
Kloster Merzig durch den Erzbischof Arnold J. der Prämonstratenserabtei
Wadgassen übertragen, welche damals wegen ihrer seeleneifrigen Mönche