Odenhofen, Edlingen, Alzingen ꝛc. — Dürcn.
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lingen durch größere Ankäufe vermehrt. 1683 hören wir von dem Erwerb
eines Gutes in Weisdorf.
Da Wadgassen einen „Frohnden-Schilling“ von 20 Abgabepflich—
tigen erhebt, so sind diese auch als Klosternnterthanen anzusehen. Aus
der Abgabe des dritten Pfennigs an die Abtei ersehen wir, daß diese, wie
oben angegeben 556 der Grundherrschaft besaß. Eine Berechtigung der
Abtei zur Hochgerichtsbarkeit kant nicht vermutet werden. Willingen hatte
zuletzt (1792) 309 Häuser mit 166 Seelen und bildete eine eigene Pfarrei.
7. Odenhofen, Edliugen, Alzingen, Oberdorf und Weistroff.
Diese Ortschaften, welche in der Nähe von Busendorf ziemlich nahe
beisammen liegen, führt das Prästations-Register in derselben Reihenfolge
auf, wie hier geschehen, und berichtet darüber folgendes:
„In diesen Ortschaften hat Wadgassen von M. de IIennopin d'Edling
21,, Teil der Vogteiherrlichkeit, mit davon abhängenden Gerechtsamen an sich
gebracht; die Schafft Liefernde vid. in reg. ant. — Geld, Hühner, Bußen ete.
werden auf dem Jahrgeding proportionate geteilt unter den Mitherren.
Wegen Herrn de Hausen de reling zieht Wadgassen zu Oberdorf
ß Quarte Faßel Bröder und 1 Mäsgen Weizen so Josef Koch liefert.“
Wadgassen teilt also mit anderen Mitherren dieser Ortschaften die
GHrundherrschaft und die Vogteiherrlichkeit. Die Jahrgedinge werden ge—
meinsam gehalten.
8. Düren. (Kreis Saarlouis.)
Gegen ihre Güter um Trier erhält die Abtei im Jahre 1683 (siehe
die Chronit) einen großen Teil des Dorfes und der Vogteiherrschaft in
Düren. Es ist möglich, daß die Abtei n!,3 von Düren schon früher besaß.
Gegen Ende der Klosterherrschaft finden wir das ganze Dorf in ihren
Häuden. — In dem Prästationsregister heißt es unter „Düren“:
„Allhier hat Wadgassen die ganze Vogt Herrlichkeit mit allen
daher fallenden Rechten und Renten, so bestehen wie folgt: jährlich an
Früchten 30 Quart Weizen und 30 Quart Hafer, so die Gemeindsleute
nach Wallerfangen oder auf gleiche Weite liefern sollen. Hiervon gehen
ab 2 Quart 2 Faß Weizen und eben so viel Hafer, die dasigem Meier
und Botten wegen Sammlung gedachter Renten gegeben werden, also
»leiben noch 27 Quart 2 Faß.
„Blances.“ Von jeder Quart obiger Früchte müssen die Dürcner
zahlen 2 gute Blancs, so machen in toto 5 11 10 8. Lothr.
Von Confiskationen-, Haupt-, Fund-, Jagd-, Ecker—
schatz-, Frevel- und Bußen-Recht vid. repart. et Schöffenweistum
von 1610.
„Rauchhühner“. Jedes Hauses rauchender Schornstein muß dem
Vogtherrn ein Huhn liefern; Meier und Bott allein sind frei und be—
kommen anbei eins von den übrigen.
„Eier.“ Dieser muß der Meier jährlich 100 liefern, sowie ein
Lamm und Zicklein oder für das erstere drei jI1 und das andere 15 8. Lothr.
Das sogenannte Meierschwein scheint verloren zu sein. roliqua vid.
in reg. ant.“