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D. Die Herrschaft Wadgassen.
5.) „Alte Kloster-Reute.“ Diese erträgt 11 Quart Weizen
und ebensoviel Hafer.
Die D'hamischen Erben sind unebst ihrem Anteil Früchten 5 PDlanecs
oder 10 Liards de Loraine schuldig.
6.) „KRente von Baron Db'ahr und de hausco.“ Diese
erträgt 5 Quart Weizen und so viel Hafer.
7) „Rente von Quirin Wintéer.“ Diese besteht in drei Quart
halb Weizen und Hafer.
8.) „Giese Rente.“ Diese gibt 25 Quarten halb Weizen und halb
Hafer, item 5 francs oder 422 Sols Lothr.
Von eben dieser Rente zieht Wadgassen jährlich 25 Kappen oder
18 Sols Lothr. per Stück und 2 Hühner oder 8 Sols per Stück. Hiervon
liefern unsere beiden Hofleute Z Kappen und Huhn; alle übrigen, wie
sie in anter. reg. benannt sind, liefern 8 Kappen und 2 Huhn.
Mathes Reimeringer wegen Blandins Hof liefert in die Zanthe Rente
4 Kappen und zwei wegen Fiaklerstock. Die Erben von Hemmelshof liefern
drei Kappen und ein Huhn.
9) „Frohnden-Schilling.“ Das Buch zählt 22 Abgabepflich—
tige auf und zeigt von dreien derselben die notierten Beträge 7 Sols 6
Den. zweimal und 22 Sols 6 Den. einmal.
10.) „Groß-Wies.“ Diese ist dem Nicolas Kunzeler auf 9 Jahre
verlassen für einen jährlichen Betrag von 20 ITE. ?) Lothr.
LI. „Interesse.“ Von 100 Franes so Herr Pastor morteri Joses
Friedrich gelehnt, zahlt modo Jacob Schütz jährlich 5 Fres. oder 211
2 8Sols 6 Den. Loth.
12.) „Erbzinsen.“ Solche müssen Paulus Schütz mid Jacob Schütz
von einer Scheuer jährlich 6 I1 zahlen.
13.) „Von einem Haus und Garten“ zahlt Cristophel Altmeier
per contivuationem der Verlassung jährlich 6 41 de fr.
14.) „Grundzins“ zahlt Thill Chilloau jährlich 2 Sols Lothr.
Von einem Garten des petit Jean zahlt Anton Lumen jährlich 1831 Lothr.
15.) „Dritter Pfennig.“ Von allen zu Willingen zu verkaufen—
den unbeweglichen Gütern hat Wadgassen vom dritten Pfeunig zu ziehen.
Gau-Weistroff.
Der Wadgassische Hof allda ist mit allem Geringe dem Nicolas und
Josef Koch verlassen und liefert jährlich Hafer — Korn — Erbsen —
Quart. reéliqua vid. in contr.
Wald-Weistroff.
Wadgassen zieht allda wegen Herrn Ferange die Hälfte, von Herrn
Philipp Blandin !, wegen Herrn Kreider von Sirk / im ganzen Hof,
so in toto macht 13 Quarten 3 Bröder 3 Mäsgen Weizen, 10 Quarten
3 Broder 13/2 Mäsgen Hafer in „Sarrelonier“ Maß, au Butter 2 Maß
21/3 Schoppen, au Kappen 36, und an Geld 42 Sols de France.“
Nach der Chronik erwirbt die Abtei Wadgassen zuerst (1214) das
Patronat in Willingen, dann 1234 ein Gut mit Zubehör daselbst. 1248
hat Wadgassen Rechte daselbst. Nach 1643 wird das Besitztum in Wil—