Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

D. Die Herrschaft Wadgassen.
zu Neunkirchen findet sich in Köllner-Regesten folgende Rotiz: „Nach
einem Memoriale Petendorum GBittschrift oder Bewerbungsgesuch) von
dem Jahre 1080 hatte Wadgassen den Zehenden daselbst bei Herrn Daniel,
Pastoren, als Innemer des Zehendens — 3 Gulden fürs Zehend-Schwein.
vide Zehendbuch de multis annis (von vielen Jahren). Das Probst
Malter ad exercendum Jus monasteérii. Die Schaft Frücht von Nun—
kirchen thun per assistent am Dom. Satrapae (zur Unterstützung des
Vogts) bezahlen, weil der Bann besäht wird — 4 Malter Rocken, 4 Malter
Hafer.“ Nach dem Ensheimer Heberegister fielen dem Kloster in den
Jahren 1781—-83 an jährlichem Schafft zu Neunkirchen je 4 Quart Korn
und Hafer, der Betrag an Geld nicht angegeben.

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3. St. Johaunes-Rohrbach (bei Püttlingen, Kreis Forbach — Lothringen.)
Hier hatte die Abtei Wadgassen größere „Frei-Güter“, sowie eigene
Unterthanen und gemeinschaftliche Rechte mit den Grafen von Püttlingen,
in deren Herrschaft St. Johannes-Rohrbach gelegen war. Köllner zählt
St. Johannes-Rohrbach sogar zu den Orten, in denen Wadgassen an der
Oberherrlichkeit beteiligt war. 1719 hatte Wadgassen daselbst das Best—
hauptrecht und einen eigenen Meyer, welcher jährlich die Abgestorbenen
deklarietre — 1720 bezog das Kloster Wadgassen daselbst den kleinen
Zehnten, bestehend in Gänsen, Spanferkeln, Honig, Bienen, Kappen, Weiß—
rüben und Lämmern. — 1723 und früher gehörte St. Johannes-Rohrbach
den Grafen von Püttlingen Wadgassen hatte aber daselbst doch Zehnten,
sowie andere Rechte und Güter. In demselben Jahre führte der Pfarrer
zu St. Johannes-Rohrbach Proceß gegen den Grafen von Püttlingen —
„Seigneur do St. Jean Rohrbacht‘ wegen des Zehnten. — In den
Jahren 1751, 60, 70 ertrugen die Wadgasser Frei-Güter in St. Jo—
hannes-Rohrbach einen Jahreszins von 122 Quart — 61 Malter-Früchten.

4. Bisten und Uberherrn.
Im Jahre 1221 gelangte die Abtei in den Besitz der Kapelle zu
Bisten und erhielt in dem Jahre 1222, 23 und 25 die Bestätigung ihrer
Rechte auf dieselbe. Als dann im Jahre 1304 der Cleriker Simon von
Berus alle seine Erbgüter in Bisten, Oberbisten und Überherrn samt den
Bewohnern (Hintersassen) dieser Güter und allen damit verbundenen Rech—
ten dem Kloster Wadgassen vermachte, da richtete dieses in den genannten
Ortschaften eine eigene Grundherrschaft ein und soll darin sogar die Hoch—
gerichtsbarkeit über seine Unterthanen ausgeübt haben. Durch größere
Allodialgüter, welche die Abtei im Jahre 1317 in Bisten geschenkt erhielt,
erweitete sich nicht nur die Grundherrschaft, sondern sie befestigte sich auch
in der Oberherrlichkeit in diesen Orten. 1320 wird Wadgassen in dem
Besitz seiner Güter und Rechte zu Bisten und Berus anerkanut, und 1434
bekommt es noch die „Groß-Wies“ in Bisten dazu. Noch im Jahre
1607 hat das Kloster dort Besitzungen; ein zu denselben gehöriges Haus
macht der Abt Claudius einer Dienstmagd zum Geschenke. Aber schon
die Chronik gibt Andentungen darüber, daß Wadgassen einen Teil seiner
Rechte, namentlich das Recht zur Ausübung der Hochgerichtsbarkeit mit
der Zeit wieder eingebüßt, und daß auch die Grundherrschaft allmählich
            
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