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D. Die Herrschaft Wadgassen.
über alle diese vorgemelte weißzusgen sachen vndt Erkantnussen requiriret, Ermahnet
vndt befordert auch offenen vndt geschwornen Schreiber von Pabst vndt Kayserlicher
gewalt der Ehrsame Vndt geistliche Herr, Herr Anthon abt zu Wadgassen von wegen
seyn seynes Closters vndt deß gantzen Convents zu Wadgassen daß ich ihm daruber
Einß oder mehr offen instrument machen vndt schreiben wolle so dick vndt vielmahl
daß noth seyn würde for allen seynen nachkommin warheit aller vorgemelten sachen
weißungen vndt Erkantnussen damit zu wissen geschehe seyndt die vorgemelte sachen
in dem dorff zu Oentzheim in dem jahr indiction tag monath stuuden pabstlichkeit
vudt der statt oben gemelt in gegenwärtigkeit der Ehrsamen Herrn vudt leuthe Herrn
Nichaus Kirchherrn zü Oentzzheim Herr Conrad Kirchherr zu dudonwall Herr
philips Pfarrherr zu Ormeshein Arnold meyer zu gersweiler Heller Hans von
Blidersdorff Peter von Bischoffsheim vndt vielmehr Ehrwürden leuth gezeugen zu
den vorgemelten sachen sonderlich dazu geheißen vndt gebotten.
Und ich Conradus Couradi von Zweiybrücken Ein priester metzer bistums von
papstlicher vndt Kaiserlicher gewalt Ein offenschreiber dieweil ich bey allen denen
vorgemelten reden weißengen Vndt sachen besonder wie obgeschrieben stehet vndt den
vorgemelten gezeugen gegenwärtigs gewesen bin vndt die also gehört vndt gesehen
haben, darüber so hab ich dieß offen instrument mit Eigener handt getrewlich ge—
—
vndt nahmen gezeichnet gebotten vnd geheischen in warheit vndt gezeichnuß aller vndt
jeglichen vorigen sachen. (L. 8.)
In dem Ensheimer Weistum vom Jahre 1702 (iehe) sind die Wad—
gasser Unterthanen zu Eschringen alle namentlich aufgeführt. Nach dem
Propstei-Register vom Jahre 1693 betrugen die Abgaben, welche jene Un—
terthanen aus Eschringen an Wadgassen zu entrichten hatten:
1. an Zehnten . 44 Malter.
2. an Dwassttrechten 6 Quart.
3. an Schafftgeld von jedem Faß Frucht
4. desgleichen wegen der Dienstbarkeit 2 albus 3H. 20 alb. 6!/ den.
5. an Zehnten Schwein 24.
6. an Eschringer Hofgutpacht 6 Malter.
7. die Junkerngülde an Früchten 5 Malter.
8. desgleichen an Geld. 1f. 14 alb. 6 den.
Im Jahre 1740 betrugen in Eschringen und Ormesheim Schafft—
Weizen und Mühlenpacht für Wadgassen 43 Quart. Bei Köllner findet
sich noch an einer andern Stelle der Schafft angegeben: „Waitzen und
Haber 42 Quart, Korn 5, Erbsen 4, Linsen 2 Quart. Die Abtei Wad—
gassen hatte nämlich auch zu Ormesheim im Amt Blieskastel einige Morgen
Ackerland, welche zu dem genannten Hofgute in Eschringen gehörten und
wie dieser stets als Freigut behauptet worden sind, ohne der Schafftab—
gabe an den Oberherrrn von Ormesheim unterworfen worden zu sein.
Im Jahre 1738 betrug der Wadgasser Zehnten zu Eschringen im ganzen
149 Quart, halb Korn und halb Hafer. Aus der Menge derselben darf
geschlossen werden, daß Wadgassen Patronatsherr in Eschringen und bis zur
Einführung der Reformation im Besitze des ganzen Zehnten daselbst war.
2/3 des Zehnten erhielt gegen das Jahr 1575 der lutherische Pfarrer in
Bischmisheim, als diese Ortschaften zur evangelischen Religion übergingen.
Dieses Drittel blieb auch noch später bei der Bischmisheimer Pfarrei, als