Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

260

D. Die Herrschaft Wadgassen.

unterschrieben und respective besiegelte Ihr Hochwürden der Herrn Prae—
laten und dem Hochlöblichen Convent zu Wadgassen zugestellt worden.
Getreulich und ohne Gefährde geschehen Wadgassen den 18ten De—
zember und Ensheim den Lhten Dezember im Jahr nach Christi Geburt
Eintausend Siebenhundert fünfzig und Neun.
(Folgen die Unterschriften und Handzeichen von 46 Gemeindsleuten
aus Ensheim.) J
Daß vorstehende Unterschriften in meiner Gegenwart gemacht auch
die Handzeichen von mir redlichen umschrieben worden seyen solches attestire
hiermit in Kraft meiner Unterschrift.
Ensheim, den 28ten Januar 1760.
J. C. Klein, geschworener Gerichtsschreiber.
(L. 8.) Johann Carl Stein, advocatus regiminis.
rogiminis bipontini ordinarus, als beistand der Gemeinde Ensheim
Kraft der bei dem Wadgassischen Protocoll befindlichen Vollmacht.
In fidem Cop'a
P. Fléeon
Wadgassischer Beamte.
Copia Decreti ad Sapplicum des Prülatens zu Wadgassen und
Confirmation des mit der Gemeinde Ensheim in anno 1759 errichteten
Vergleichs.
Wird der rubricirte Vergleich seines ganzen Inhaltes jedoch mit
dem Anhang hierdurch gnädigst bestätigt, daß diejenige Einhundert Morgen
Waldes, so ausgestockt werden wollen, zu forderst von unserm Forstamte
gehorig besigtiget und an einem schücklichen, dem Gehölze am wenigst
schädlichen Ort angewiesen werde.
Das Kloster Wadgassen auch künftig hin sich nicht anmasen sollen
einige unfreye Güter auf der Ensheimer Gemarkung an sich zu ziehen
wannu es anch gleich die darauf haftende extraordinaris Gelder mit über—
nehmen wollte.
Saarbrücken, den 13. Martii 1762.
W. H. P. Z. M. 8.
Abschrift einer beglaubtigten Copie bei den Ensheinter Papieren von Joh. Adt.
1759 dez. 24, 31. Aus einem Attenbruchstück erhellet, wie der vor—
stehende Vergleich zustande kam. Ensheimer Deputierten hatten sich mit
ihrem Beistande, dem Advokaten Stein aus Zweibrücken ins Kloster nach
Wadgassen begeben, woselbst 14 Tage lang über die Sache verhandelt
wurde. Als aber das Kloster sich weigerte den Transaktionsakt vor der
Unterzeichnung der Teputierten, um ihn der Gemeinde zu einer Besprechung
—
welche jedoch zu Ensheim mit dem klösterlichen Procurator und dem Herrn
Amtmaun fortgesetzt wurden, bis diese eines Abends die Gemeinde in das
Hofhaus beriefen, woselbst durch den Beistand der Gemeinde das Aktenstück
verlesen wurde und sogleich unterschrieben werden sollte Dessen weigerten
sich aber der Heymeyer und einige Gemeindsleute, weil ihrer Bitte behufs
Erlangung einer Abschrift und vorherigen Einsichtnahme nicht entsprochen
wurde, wogegen der Meher nebst zwei Gerichtsleuten, zwei Deputierten
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.