Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

Die Meyerei Ensheim.

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und das Hochlöbliche Convent zu Wadgassen als bald nach geschlossenen
Vergleich der Gemeinde Ensheim damit sie von ihren Oréditoribus nicht
weiter angefochten werde nicht nur die drey Tausend und etlichen hundert
Gulden, zur Tilgung ihrer bisherigen gemeinden Schulden, darlehnsweise
baar vorzuschießen, sondern wenn sich der Gemeinde Schulden etwa drey,
bier, bis fünf hundert Gulden höher als angegeben worden belaufen sollten
auch dafür die Gelder, als ein Darlehn zu reichen.
Art. 4. Aus vorstehenden Artikel folget nun zwar wohl so viel, daß
Ihro Hochwürden der Herr DPraclat und das Hochlöbliche Convont zu
Wadgassen der Gemeinde Ensheim von ihren bisherigen gemeinen COredi—
töribus entledigen wollen; da man aber auf die Gedanken verfallen mögte
daß derentwegen die Gemeinde Ensheim nichts gebessert sehen, sondern der
Schuldenlast derselben gleichwohlen auf dem Hals bleibe ohne ein Mittel
aufzusuchen, wie solcher abgetilgt, und deunoch die Gemeinde Ensheim
Antheil an der Schafweide die RuUmmée von Tausend fünshundert Gulden
an der Schuld zu vergüten womit die Gemeinde Ensheim durch diesen
Vergleich, in Kraft des zweiten und dritten Artickels Ihro Hochwürden
dem Herrn l'raclat und dem Hochlöblichen Convent zu Wadgassen ver—
haftet wird; jedoch unter den bedingnissen, daß.
a) Ihro Hochwürden dem Herrn l'raelaten und dem Hoöchlöblichen
Convent zu Wadgassen mit Einbegriff des Klösterlichen Antheils
an der Schafweide vierhundert Stück zuchtschafe überhaupt zu halten
frey bleieee ————
Das Stück Almet, welches die bisherige Beständer der Gemeinde
Antheils an der Schafweide zu genießen gehabt, ebenmäßig Ihro
Hochwürden dem Herrn Praclaten und dem Hochlöblichen Convent
in Genuß gegeben werde.
Hingegen die Gemeinde Ensheim freien Macht und Gewalt habe,
so wohl ihr Antheil an der Schafweide, als das dazugeschlagene
Stück Allmet wiederum ein zu lösen und an sich zu bringen wenn
sach bezahlten gemeinen Schulden, sie sich im Stand finden wird
Ihro Hochwürden dem Herrn l'raclaten und dem Hochlöblichen
Uonvent zu Wadgassen die Tansend fünf hundert Gulden zu ersetzen,
welche Hochdieselben au der Gemeinde Ensheim gesammten Gemeinen
Schuldigkeit, Kraft dieses Artikels wegen übernommener Schafweide
vergütet haben. Und daß endlich
I) In dem Fall, da die Gemeinde Eusheim ihr Antheil an der Schaf—
weide mit dem dazugeschlagenen Stück Allmet wiederum einlösen
sollte kein Hindernisse gemacht werden wann Ihro Hochwürden der
Herr Draelat und das Hochlöbliche Convent zu Wadgassen auf dero
Antheil an der Schafweide gleichwohlen noch immer entweder drei—
hundert Stück Hämmel oder zweihundert Stück Juchtschafe fort
halten, jedoch daß
o) Jederzeit auf Michelis die Auzahl der Schafeu und Lämmer bis
auf den Stock nämlich die hierinnen bestimmte Quantitaet ge—
mindert werde.
Art. 5. Gleich wie aber die Gemeinde Ensheim gegenwärtig ihr
Autheil an der Schafweide anderwärts verlehnt und den Zins würklich
schon auß verschiedene Jahre zum voraus weg hat, unterlassen Ihro Hoch—
            
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