Die Meyerei Ensheim.
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zu Ensheim auf vier Jahre gegen jährliche Lieferung von 18 Malter halb
Weizen und halb Hafer nach Saarbrücken.
1693 mrz. 2. Die herrenlose, verödete Hobstatt, welche Bintzen
Niclas zu Ensheim gehörte, fällt ans Kloster zurück und wird dem Lorenz
Minerat von Eschringen zu eigen gegeben mit der Erlaubnis, dieselbe mit
Scheuer und Hofgering wieder aufzubauen.
1693 mai 23. Verpachtung des Martinsgutes, welches lange Zeit
verödet lag und ganz verwachsen war, an Peter Bläs in Ensheim auf
neun Jahre gegen einen jährlichen Pachtzins von 5 Faß halb Weizen und
halb Hafer.
1693 mai 23. An Peter Bläs wird unter denselben Bedingungen
auch das Tillmannsgut verpachtet, welches aus 7 Parzellen — 52 Mor—
gen Land, Wiesen und Busch bestand und gleichfalls seit vielen Jahren
keinen Nutzen mehr gebracht hatte.
1693. Abgaben der Unterthanen zu Ensheim (nach der Propstei—
Rechnung von Saarbrücken — Köllner Reg.) 1.) Der Zehenden: 94
Malter; 2.) Holzgeld: 3f; 3.) Schafftgeld, von jedem Faß Frucht: 2
albus; 4.) desgleichen wegen der Dienstbarkeit: 2 albus; 3.) und 4.) zu—
sammen: 11H 4 alb. 6 den.; 5.) Ungeld; 6.) Besthaupt; 7.) Aus- und
Einzug; 8K.) Zehend Pfennig von Kauf- und Verkauf von Immobilien;
9.) Frevel und Bußen; 10.) Demeth; 11.) Meyer-, Mühlen- und Erb—
schwein; 12.) Schafft Früchte: 20 Quart. Um die Mitte des 18. Jahr—
hunderts ertrug der Zehnten in Ensheim 326 Quart Früchte. Denselben
finden wir, wie folgt, specificiert: Ensheimer Zehnten 95 Malter halb
Weizen und halb Hafer; Martins Zehnten 35 Malter halb Weizen und
halb Hafer; Junker Zehnten 33 Malter; zusammen 168 Malter — 326
Quart. — J
dos oet. 8. Abt Petrus Marx verpachtet das Ensheimer Hofgut
an den Meyer Nikolaus Werendorff und Heinrich Untersteller gegen jähr—
liche Lieferung von 20 ‚paar“ Früchten halb Weizen und halb Hafer
und zwei Maß Butter sowie ein Schwein oder statt des letzteren 4 Gul—
den. Bemerkenswert ist der Vorbehalt der Lieferung nach Saarbrücken,
wie bisher.
1698 oet. 8. Die vorgenannten Pächter bekunden, die Vergünstigung
erlangt zu haben, das genannte Hofgut im künftigen Jahr mit Sommer—
saat zu bestellen und wollen dafür 20 Quart Hafer nach Saarbrücken
liefern; gez. Scholtis testis (Amtmann). Ensh. Pap.
1698 noy. 29. Johannes Seyler von Ensheim bekundet, von dem
Pater Nikolaus Roden Procurator von Wadgassen das Tillmannsgut be—
stehend in sieben Morgen Ackerland und einem Fuderplatz Wiesen in Be—
stand genommen (gepachtet) zu haben, gegen einen Pachtzins von zwei
„breder“ beider Früchte jährlich von jedem Morgen und von jedem Faß
Frucht ein Batzen an Geld. Gez. „Johanneß Seiller“ und „Secholtis,
Amtmann zu Wadgassen testis.“