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D. Die Herrschaft Wadgassen.
ferneren eintrags vnd wiedersetzlichkeit erhalten, biß endlich durch den ins
Landt vnd diese gontze gegent kommenen Kriegsvnrath, dabei eingerissene
Pest vnd vnsäglichen Hungersnoth, der des orthsverordneten noch lebende
Pfarrer getrungen worden, gleich seine Zuhorer auch, zu bloßer rettung
des Lebens, sich außer Landts zu begeben, sich jetzig Abbt wiederumb
newerung vnderfangen, im trueben wasser fischen vnd das längst abgeschaffte
exorcitium der Römisch Catholischen Religion solchenorths redintroducieren
wollen, wogegen aber obhochwolgedachter Herrn Graf Wilhem Lud—
wigs Christseeliger Gnaden Fraw Wittib vnd am Kayserlichen Chammer—
gericht confirmirte Vormünderin, gehörige andere Verordnung thun, die
Pfarr zur nothdurfft durch einen andern biß der Ordinarius, seinem er—
biethen nach, wenn benöthigten Vnderhalt haben werden können, wird ein—
kommen mögen, versehen vnd kein wiedriges einführen, noch auch durch
Gottesgnade vnd beystandt forttens zuzulassen gedenken. —
Von Kirchenvisitationen zu Ensheim (entnommen aus dem von weyl.
Herrn Georg Zellario, Ludwig Rüdinger und Georg Barthel, Schlosser,
Superintendenten geführten Nassau-Saarbrückischen Kirchenvisitations-Buch)
berichtet die Chronik, siehe: 1617, 21, 24, 61, 65.
1646. Colla Koͤhl von Saarbrücken vergleicht sich mit den beiden
Gemeinden Ensheim und Bischmisheim wegen dem Eckerich um 6 H., wo⸗
von Bischmisheim 3, die Ensheimer 2 und das Kloster 1B. bekommen.
1664 mai 8 verpachtet der Abt Philippus Gretsch die Wadgasser
Hofgüter zu Ensheim, welche nun lange Jahre her bei dem verderblichen
Kriegswesen ohne gewissen Bestand von einem und andern Unterthan zu
Ensheim gebaut und benutzt worden, an den Meyer Sontag Becker, an
Niclas Bor und seinen Eidam Andreas Gangeler bestandnis weis auf
9 Jahre, wie sie die letzten Beständer vor dem Kriegswesen besessen und
innegehabt, — dafür in die Propstei nach Saarbrücken zu liefern jedes
Jahr neun Quarten Weizen und neun Quarten Hafer und anstatt eines
zeitigen Hofschweines sechs Gulden an Geld jährlich zu zahlen.
1680. Es sind Zehen Einwohner (in Ensheim), welche an ein
Personal Zinß Verbunden sind, wann der stamm Vatter stirbt. Zu die—
sem Dorff gehören Zwey Häuser und Unterthanen Von Eschringen, welche
mit deuen von Oensheim Verbunden sind, ihr jährliches Zinß dem Pre—
woté Von Saarbrücken zu liefern. Aktenbruchstück d. d. 30 Christmonat
1680; gez.: Von Montfocon-Davancy.
1681 aug. 15. Abt Petrus Marrx ordnet den Bau eines Hofhauses
in Ensheim an. — Orginal, Ensh. Papiere.
1682 nov. 11. Ein gewisser Hirthessen stellt die Ausgaben zu dem
Hofhause zusammen — 75 K.
1691 nov. 26. Vor Philipp De Vaulx Seigneur d'Achy et offr
cier de Pabbaye de Vadgasso au Village d'Entzem erscheint Jean
Pleus (Bläs) der Pächter des Wadgasser Hofgutes zu Ensheim und er—
klärt, daß der Hof durch seine Schuld verbrannt sei.
1692 iul. 4. Abt, Prior und Convent des Gotteshauses Wadgassen
bekennen, daß sie ‚nach leutung der glocken in gemeiner conventual Ver—
sammlung,“ dem Herrn Franziscus Willenberg Admodiator des deutschen
Hauses bei Saarbrücken verlehnet und verlassen ihren eigenen freien Hof