Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

Die Meyerei Ensheim.

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einen“frevel thut in dem grosen Stiefel, als Waatgassen privat Wald
wird ein solcher getedigt von Waatgassen und nimmt Waatgassen allein
die Straffen, und nicht die Herren Graffen von Saarbrücken. So einer
einen „eineuep“ (7) in der Klein Stiefet Waldung gibt, so ziehet Enzheim
Emung (7) allein als in Ensheim gemein Dorff Wald, so einer aber
einen Haubtfrevel begehet, so ziehet Waatgassen die Straffe und Ens—
heim ziehet den Werth vom Holtz, ohn Widerrede Menniglichen. Und
zalet alljährlich Ensheim dem forstknecht von Waatgassen vor die Uffsicht
einen neuen filtzhyut oder einen Thaler zur Gebühr und weiter nichts ...“
Copie vom kaiserlichen Notar Joh. Lndwig Beltzer, d. d. Saarbrücken
16. Mai 1775.
1620 mai 11. Graf Ludwig von Saarbrücken hatte 150 Hämmel
auf den Ensheimer Bann zur Weide treiben lassen, welchem Vorgehen sich
die Ensheimer widersetzten. Darauf läßt der Herr Graf dem Wadgasser
Propst Thomas Bruch die Weisung zugehen, der Gemeinde Ensheim An—
zeige zu thun, wie er noch vorhabe, die obgenannten 150 Hämmel „gehn
Entzenheim Vff die Weidt ein klein Zeit dreiben zu lassen“, welches die
Gemeinde daselbst ruhig zulassen, im Fall der Verhinderung wolle er die
Gemeinde „mit 100 Reichsthaler Frevel ausehen“, danach sie sich richten
möge. Die durch Läuten der Banernglocken und des Buttels Gebott vor
dem Propst versammelte Gemeinde beschließt, das Begehren des Grafen nicht
ganz abzuschlagen, will jedoch die Frage dem Heirn Abt zu Wadgassen
zur Entscheidung vorlegen und sich nach dessen Anordnungen richten. Über
diese Verhandlung nimmt der Pfarrer Wenceslaus (augsb. conf.) zu
Ensheim auf des Propsts Begehren ein Protokoll auf, welches er dem—
selben übergibt. — Original. Ensh. Papiere.
1620. Johann Niclas von Hagen schreibt an den Abt Johann von
Berris, daß der Sohn Philipp Schuhmacher von Bischmisheim nach Ens—
heim ziehen und einen Losbrief begehrt habe; der Graf wolle nicht, son⸗
dern habe erklärt, daß, zwischen Saarbrücken und Wadgassen der freie Zug
stattfinden solle.
1628 et sequ. Aus einem Bericht über das Kloster Wadgassen und
dessen Beziehungen zur Grafschaft Saarbrücken 1135 bis e. 1600 (Et.
Arch. Coblenz Wadg. Schachtel XIV) enthalten die auf Entzheim bezüg—
lichen Papiere von J. Grentz Folgendes: „Noch ein Dorff, so zwar nit
in besagter Pfarr aber doch ohnmittelbar in der Grafschaft Saarbrücken
Landtsherrlichkeit und territoris gelegen und begriffen, ist zu dem Closter
auch gehörig, aber darinn ist von Herrn Graf Philippsen zu Naßaw
Saarbr. Hochwolseligen Andenkens vor Jahren vf damahlen begebener
Vacanz der Pfarr, das excercitium religionis nach der Augsburgischen
confession indrouciert, vnd alß dagegen etliche unruhige Köpff im Jahr
1628 sich legen, benebens des herren Erzbischoffen zu Trier Churfürstliche
Gnaden auch den Metzischen Vikarinn in Spiritualibus, mit einflechten
vnd vermittelst deren Ihr unbefugtes Beginnen durch Zutringen Vnder—
stehen wollen, haben nunmehr in Gott ruhenden Herrn Graf Wilhelm
Ludwigs zu Nassaw Saarbrücken Gnaden solches alles eyfers vnd ange—
legenen ernsts mit schickung und remoustration, auch gegen die Vhranheber
und deren Complices sonsten mit geziemenden Handhabungsmitteln, ver—
hindert, und das exerecitium dero christlichen Confession des orths ohne
            
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