Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

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D. Die Ferrschaft Wadgassen.

beiden audern machte auch Zweibrücken Hoheitsrechte und ein Graf von
Hunolstein über Woppersweiler lehnsherrliche Rechte geltend. 1548 über—
trug Wadgassen all sein Eigentum und seine Rechte in diesen Ortschaften
an Saarbrücken gegen die Hälfte von Bous. In dem Act über die Ab—
tretung von Bous an Wadgassen (1548) wird außer dem halben Dorf
Höchen noch das „Heuchgiß EGuth zu Hechen“ besonders erwähnt, welches
gleichfalls von Wadgassen an Saarbrücken abgetreten wurde.

7. Spiesen und Neunkirchen.
Mach Köllner Regesten.)

a. Spiesen.

Auszug aus dem Register der Gerechtsame und Gerichtsbarkeit, ge—
wöhnlich genanut „Saalbuch“:
„Die Abtei Wadgassen besitzt in Spiesen Bann und Mann, Einzug
und Auszug Wasser und Weyde, Alle Gerichte Hoch und Nieder, Gebot
und Verbot, Frohnten und große und kleine Prestationen, das Gericht
(Personen) zu setzen und zu entsetzen, in Gemeinschaft mit der Abtei Neu—
münster und zwar 84 Wadgassen, Nenumünster.
Einkünfte von Wadgassen:
May und Herbst Schafft, (große cense und Rente an Geld —
31/ Pfund Heller 14 Schilling.)
May und Herbst Schafft Früchte.
Ein Meyer Schwein, werth.
Von jedem Haus
Wein-Fuhren, Frohndienste und andere Leistungen,
Besthaupt-Recht. Droit demain morte,
Demeth zu verkaufen oder zu vergeben,
Jagd und Fischerey.“
1436. Philipp, Abt von Wadgassen, verlehnt in Erbpacht eine Wiese,
genannt Bettinger Brül (bei Spiesen), an Tilman Bitschhannes, Theodor
Wagner und Nicolaus Zwermann für eine jährliche Rente von 4 Kapaunen
auf Stephanitag zu entrichten, wenn nicht, wieder an sich zu ziehen und
mit der Abtei zu consolidiren.

Jahbrgeding zu Spiessen.
gehalten 1538.
(Auszug aus dem Bergarchiv zu Saarbrücken.)
In dem Namen des Herrn. Amen. Durch dies Ohfen Instrument sey schein—
barlich kunth und zu wissen, allen und Jeglichen Menschen die dies lesen oder hö⸗
ren lesen, daß Inn dem Jahr als man zalt nach der gepurt Christi uns. l. H. und
Seligmachers Thausend fünfhundert dreysich noch acht Jare In der elften Römer
Zinszahl bei Zeiten des allerheiligsten In Gott Vatter unsers Herrn, Herrn Pauli
göttliche Vorsehung Pabst des dritten, In dem vierden Jar in seiner Krönung auf
Montags unach Sanct Egidiustag im September des zweiten Tags umb die Zehnde
Stundt Vormittags.

zu Spiessen under der Linden
seindt vor mir offenem Notarien und den glaubhaftigen Gezeugknusleuthen unden
henannt persönlich erschienen: Die Vorsichtigen und Erbaren Dietrich Pfeill, Probsti
            
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