Lummerschied, Wahlscheid, Höchen und Woppersweiler. 215
1721 verlehnt das Kloster 19 Morgen Land und 12 Fuder Wie—
senplatz au Johann Rinkes. Diese 19 Morgen waren dem Kloster durch
Arret du Conseil d'Etat de L'Altesse Royale de Lorraine (durch Rechts—
spruch des Staatsrates der Königlichen Hoheit von Lothringen) zugesprochen
worden. — Auf die Klage der Schöffen und Gemeinde „Dieferten“
bewilligt der (lothringische) König in Jahre 1747 der Gemeinde: 1) das
Weidrecht im Großwald und Geißberg, 2) Raff- und Leseholz, 3) die
Eichelmast (Oleonage) nach dem Titre 1333, 4) Gipfelholz bis zu drei
Zoll Umfang und 5) wenn die Abtei kein Holz schlagen läßt (die Schläg
auf 33 Morgen jährlich bestimmt), so müssen den Gemeinden (Gemeinds
leuten) 4 Morgen Niederwald zum Hieb als Entschädigung gegeben wer—
den. — Gegeben zu Lüneville, den 28. Jannar 1747.
Kurz vor der Aufhebung des Klosters waren außer Wadgassen, wel—
»es 21 der Oberherrschaft von Differten besaß noch der König von Frank—
reich mit 2, und der Baron Richard von leberherrn mit daran be—
keiligt. — Baron Richard hatte seinen Anteil von den Grafen von Püttlingen
gekauft, welch letztere denselben 1740 von Baron von Zandt erworben
hatten. Links von dem Wege, der von Differten nach Friedrichweiler
führt, in einem kleinen Thale, war früher eine Glashütte, welche der
Abtei gehörte. Wahrscheinlich war die Glashütte von Werbeln nach dort
berlegt worden.
Auf den früher oft erwähnten Warndtwald von 1500 Morgen bei
Differten und die noch früher von der Abtei genossenen Berechtigungen
brauchen wir an dieser Stelle nicht näher einzugehen. Der Vertrag von
1697 erwähnt einen Wald von 40 bis 50 Morgen zwischen Plomb und
Brebach nahe bei Differten.
Von den Herrschaftsgütern und Abgaben und Diensten zu Differten
wird weiter unten die Rede sein. Im Jahre 1802 waren zu Differten
333 Einwohner.
ß. Lummerschied, Wahlschied, Höchen und Woppersweiler.
Von diesen Ortschaften liegen die beiden ersten zwischen Heusweiler
und Illingen im obern Köllerthal, die zwei letzteren (seute genannt Höchen
und Wehsweilerhof bei Waldmohr, Bezirksamt Houburg) in der Pfalz.
Die Rechte der Abtei Wadgassen an diesen Ortschaften ergeben sich aus
der Chronik. Dieselbe berichtet über:
1. Lummerschied: 1286/87 und 1548.
2. Wahlschied: 1331; 1469, 89; 1548.
3. Hegen oder Höchen: 1262, 79; 1304, 1481, 1548.
4. Woppersweiler: 1152, 7922, 97; 1240, 64? 1458, 1548.
Lummerschied und Wahlschied besaß Wadgassen ganz, Höchen nur halb;
Woppersweiler scheint nicht viel mehr als ein Hof gewesen zu sein. Aus
dem Vergleich von 1240 bezüglich des Weiderechtes in Woppersweiler
geht hervor, daß Wadgassen wenigstens zum Teil grundherrliche Rechte
Jaselbst besaß, wenn nicht auch die hohe Gerichtsbarkeit. Diese übte Wad—
gassen unbestritten in den drei ersten Ortschaften aus, in Höchen gemein—
schaftlich mit dem Kloster Wernersweiler oder „Werßweiler.“ Lummer—
schied und Wahlschied lagen unter Saarbrück'scher Landeshoheit, über die