Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

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D. Die Herrschaft Wadgassen

4. Griesborn und Bommersbach.

„Griesborn gehörte unter Lothringischer Landeshoheit dem Kloster
Wadgassen und der Abtei Fraulautern, jedem zum halben Teil als Grund-,
Bannu- und Gerichtsherrn, und dieselben hatten allda Zehnten, Renten und
Gülten —“ — Köllner. Anno 1581 trat Graf Philipp von Nassau—
Saarbrücken seine Rechte über Griesborn an den Herzog von Lothringen ab.
Wie die Chronik berichtet, erhielt das Kloster Wadgassen schon 1285
ein größeres Gut in Griesborn. Für das Jahr 1663 finden wir die
Wadgasser Einkünfte aus Griesborn, wie folgt verzeichnet:
Zinsfrüchte: 14 Quart 2 Faß
Kappen: — — —
Schafftgeld: 3 Pfund Heller
Demeth: 6 Franken
Zehenden: ——
Strafen und Gebühten: — — —
Frohn Geld: (vido langes schmales Register)
Meyer Schwein: 2 Gulden.
Im Jahre 1700 betrug der Zehnte nur 18 Quart: halb Korn,
halb Hafer. In den folgenden Jahren wurde er versteigert und ertrug
i706 22, 17173 39, 1729: 25, 1734: 44, 1742: 76 Quarten. —
Köllner Reg.
Anno' 1726 wurde zu Griesborn im Hause von Johann Paul,
Meyer daselbst, ein Jahrgeding gehalten im Namen des Abts Hermann
Mertz zu Wadgassen und der Abtissin Aunag Maria v. Geispitzheim zu
Lautern. Solcher Jahrgedinge fanden nachweislich in Griesborn statt in
den Jahren: 1725, 26, 27, 28 und 35.
1744 stand Wadgassen im Prozeß mit Fraulautern. Wadgassen will
den alleinigen Besitz 1. des Zehnten, 2. der Bruchwies, 3. eines kleinen
Weihers. Franlautern hatte Jahrgedinge ohne Beisein der Wadgasser
gehalten. In der Verteidigung von Fraulautern wird gesagt, daß sie sich
erbieten, zum Unterhalte des Geistlichen beizutragen.
Bommersbach: Die Abtei Wadgassen rechnete sowohl die Mühle
als auch den Neuhof daselbst zu Griesborn. So erklärte sie sich vor der
Abtretung der Abtei an Frankreich: „Im Falle durch den quacstionierten
Tausch das Dorf Griesborn unter Saarbrückische Herrlichkeit Verfallen würde,
so müften imgleichen der Bommersbacher Hof, samt der mühle und schäferey
unter die neumbliche Herrlichkeit gezogen werden, weilen diese Beide örther
nur eins ausmachen in Souventions-(Subventions-Hilfs-)geldern sowohl
als der chausséé-arbeit und sonstigen Königlichen auflagen und Beschwenr—
den.“ Auch die Bouser Kirchenchronik de anno 1839 berichtet, daß die—
ser Hof nebst Mühle früher zu Griesborn gehört habe. „Kölluer“ fin—
det jedoch, daß beide, Hof und Mühle, in früherer Zeit zu Ensdorf ge—
hörten. Bereits im Jahrgeding oder Schöffenweistum von 1458 ist von
einer Mühle zu Bommersbach die Rede, in welcher die Unterthanen zu
Ensdorf ihre Früchte mahlen ließen (auch die von Bous mußten dort
mahlen lassen). Es war diese Mühle also eine sogenaunte Bannmühle
und lag deshalb notwendig auf der Gemarkung von Ensdorf. Das Re—
            
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