Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

Lisdorf und Enusdorf.

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etwas größere Wald, liegt rechts und links am Lohbache, der in Hülz—
weiler eutspringt und bei Eusdorf in die Saar fällt. Er erstreckte sich
anno 1600 noch ziemlich gegen den Ort Eusdorf herab, wurde aber nach und
tach in seine jetzigen Grenzen zurückgedräugt. Uber die Berechtigungen der
usdorfer in diesem Walde reden die Jahrgedinge und das Repertorium
der Abtei nicht. Kölluer meint, die Mönche verschwiegen gern, was den—
elben nachteilig war, notierten nur ihre Rechte und ließen aus diesen
veisen und protokfollieren. Taher wollten die Abte ihren Unterthauen
zu Ensdorf Waldmutzungen nur einräumen, wenn es ihnen beliebte, und
es euspannen sich wegen dieser Beschränkungen Processe, die über 160
Jahre dauerten. Gegenwärtig gehört der Rosseler zu den Staats—
valdungen.

Berechtigung der Genteinde Ensdorf an diesen
Waldungen.
Es ist gar nicht zu bestreiten, daß die alten Oberherren ihren Unter—
lhanen Wald-Rutzungen an Raff- und Leseholz, sowie an Buchel- und
Lichelmastung zugestanden haben, da ohne diese Begünstigungen kein Unter—
lhau bestehen und seinem Herrn Abgaben entrichteit kaun. Die Rutzungen,
velche die Herren aus den Waldungen zogen, waren auch so gering, daß
ie sogar ihre Unkergehenen zwangen, gegen ein sogen. Demeth die Eichel—
Rast zu suchen, um nur etwas daraus zu erlösen. Tie Waldberechtigmgen
nüssen also, wo sie nicht mehr bestehen, als einst bestanden vorausgesetzt
verden. — Thatsächlich bestanden sie allerwärts im ganzen Territorium
des Klosters Wadgassen.
Köllner scheint dahin folgern zu wollen, als sei die Abtei Wadgassen
bestrebt gewesen, den Gemeindeeingesessenen jederlei Waldnutzung zu eut—
ziehen; dem kann aber nicht so sein und ist auch nicht so. Es kaun nur
zugegeben werden, daß die Abtei bemüht war, sich ein reines Sonder—
rigentum, einen Herrschaftsvald zum Unterschiede von den (GGemeindewal—
dungen zu ihrem alleinigen und ausschließlichen Gebrauche zu reservieren,
da sie nur aus diesen, den Herrschaftswaldungen, einen wirklichen Rutzen
zu gewärtigen hatte. Mian denke an henutige Verhältnisse und an das
Forstschutzgesetz, und man wird die von 8töllner geschilderten Umstände
in einem güustigeren Lichte sehen können. Es mag ja zu manchen Härten
und Schwierigkeiten gekommen und zu den beregten Processen Veranlassung
gegeben haben, als man mit veralteten Rechten und Gewohnheiten brechen
und aufräumen mußte, um zu einem geordneten System der Sonder—
Nutzungs- und Verwaltungsrechte zu gelaugen.
Unterhalb des Mühlenwäldchens am Bommiersbache lagen noch einige
Waldläudereien, welche auch der Abtei Wadgassen gehörten. Eine Notiz
von 1689 besagt nun, verschiedene Einwohner von Eusdorf hätten diese
Waldungen gesäubert und zu Wiesen angelegt. Es sei nötig einen Pacht
mit denselben abzuschließen, damit fie sich dieser Landungen nicht als
Cigentum bemächtigten. Damit scheint auch die Notiz des Klosterkatalogs
(Ensdorser Schachtel Nr. 6) in Verbindung zu stehen, welche lautet:
Wadgassen erhält die zwischen der Eusdorfer Ane und dem Bommers—
bacher Mühlweg liegende Abiswies wieder, und sie soll hinfüro Wadgassische
Wies genannt werden.
            
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