Di. Meyerei Hostenbach.
Il. Das Territorium im besondern.
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Ortschaften unter dem Hochgericht Wadgassen.
Die Meytrei Posteubach.
Das ursprünglichste Besitztum der Abtei war das Gebiet der Pfarrei
Wadgassen. 1080 wurde es genannt: ein Gehöst mit NRamen Vuadé-—
goiugen, 1152: ein Allodium mit Namen Wadegozingen. Was damals
In dem gescheukten Gute gehörte, ist aus den Urkunden von diesen Jah—
den zu erfehen. Einzelne Ortschasten in diesem Gebiete werden darin
toch nicht besonders genannt. Die Chronik erwähnt zuerst Hostenbach —
schon 1225, dann ferner: 1234, 67; 1540, 8S0, 81; 1625, 31, 612,
39, 73, —7; 1700, 13, 16, 24, 262, 27, 29, 59, 62, 66, 69.
Hostenbach war der Hauptort in der „Pfarr Wadgassen“; diese führte
daher eine Zeitlang (1l713) sogar den Namen „Pfarrei Hostenbach.“
Schaffhausen wird erst sehr spät, zuerst 1569, genannt; vom Spurk
und der Spurker Brücke wird schon 1354 geredet. Diese beiden Orte
jJehörten seit ihrer Entstehnug zur Pfarrei Wadgassen, bildeten aber da—
mals nur Höfe. — Werbeln kam erst nach 160 bis 200 Jahren an
Wadgassen.
Bei Ludolf Symphorema findet sich als Hauptort der „Pfarr Wad—
Jassen“ gleichfalls Hostenbach genannt, während Schaffhausen und Werbeln
aAls zwei kleine Dörslein bezeichnet werden (ec. 1730.) Werbeln sei teils
1244, teils 1372 an die Abtei gekommen, „im ersten (Teil) sollen nur
zwey Fuhrleute und fünff Tagelöhner wohnen (diese letztere aber ohnbe—
Jütert): Im 2ten ein Hoffmann und 6 Tagelöhner, daher in Actis die—
ser beyden Törfflein Schaffhausen und Werbeln) nur incidenter Meldung
geschieht.“
In administrativer Hinsicht ist sodann Hostenbach wieder der Ort,
wo der ktösterliche Meyer wohnte, und wo in Verwaltungssachen von
Hostenbach die Rede ist, da ist darunter die ganze Meyereci zu verstehen,
wozu demnach auch Schaffhausen, Werbeln und der Spurk gehörten.
Das Gesagte erhellet aus folgenden Angaben: 1625 erhalten die
Hostenbacher Ecker-Gerechtsame in den Wadgasser Waldungen oder viel⸗
mehr in den Warndtwaldungen, wo das Kloster solche Gerechtsame besaß —
gegen eine Abgabe von 4 Albhus für jedes Schwein. „Im Falle, daß
Ecker in des Klosters Wald bei Spurk und im Buchhstz ist, gilt die Be—
rechtigung auch für da.“ 1694 treffen die Hostenbacher eine Ubereinkunft
zuch mit dem Grafen von Saarbrücken, um gegen Demeth ihre Schweine
in den Warndt Wald zur Eckernutzung gehen zu lassen. — Als beim Bau
der Festung Saarlonis die Waldungen zwischen Wadgassen und Lisdorf
abgeholzt wurden, welche dem Kloster eigentümlich zugehörten, da überließ
man einen Teil dieses Waldlandes den Einwohnern von Hostenbach zur
Urbarmachung und Beuntzung bis 1700, in welchem Jahre die Hosten—
bacher mit den Lisdorfern darüber in Streit gerieten, wie in der Chronik
angedeutet.