Full text: Geschichte der Abtei Wadgassen

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gingt über die Reclamationen des Fürsten von Nassau. Es konnte sich 
nicht berufen auf die Überweisung dieser Angelegenheit au das diploma— 
tische Comitéè ,, weil eine Überweisung nicht ein Gesetz des Königreiches 
aufhebt. Ich beantrage daher die Vorladung des Generalprocurators 
Syndicus (des Moseldepartements). Beifall! 
Ducoz: Ich stelle fest, daß das Directorium sich offenbar der Auf— 
lehmung schuldig gemacht hat; denn es hat höchst eigenmächtig mit den 
Agenten des Fürsten von Nassau verhandelt und zwar, um ihren Reclama— 
tionen Recht zu verschaffen, und daß es sich das Recht angemaßt hat, die 
Ausführung eines Gesetzes zu suspendieren und Eure Decrete zu verachteu. 
Cambon: Es ist nicht möglich au den Thoren des Könuigreiches 
und an einer so wichtigen Grenze ein gegenrevolutionaires Directorium im 
Auite zu lassen. Ich beantrage daher, daß es suspendiert werde. 
Ruhl: Man muß wenigstens den Generalprocurator-Syndicus vor— 
laden. Das Directorium konnte sehr wohl wissen, daß gerade im Kloster 
zu Wadgassen sich die Gegenrevolutionaire versammeln, daß dort alle Com— 
plotte von ihnen geschmiedet werden. Durch diese Abtei fand Mendel, der 
infame Mendel, deutschköniglicher Oberst, die Mittel, sein Regiment und 
das von Saren desertieren zu lassen; der infame Wurmser, der zu Landau 
commandierte, und der heute Emigrant ist, giug dort alle Tage ein und aus; 
diese Abtei ist das Rendevous aller Beziehungen, die er mit dem Fürsten unter— 
hielt. Befahl nicht alles das dem Directorium eine peinliche Uberwachung 
dieser infamen Möncherei, die ein zweites Sodoma ist, um nicht mehr zu sagen! 
Die Versammlung taäadelt das Directorium und decretiert, daß der 
Generalprocurator-Syndicus sich innerhalb acht Tagen vor den Schranken 
der Rationalversammlung einfinden müsse, um Recheuschaft über sein und 
des Directoriums Betragen zu geben. 
Nun konnten die Mönche über das Schicksal der Abtei nicht mehr im 
Zweifel sein, wenn sie nicht noch einige Hoffnung hegten, wegen des in— 
wischen begonnenen Feldzuges der Deutschen und Preußen nach der Cham— 
pague. Am 17. August 1792 überreicht Wadgassen dem Reichskammer— 
gerichte in Wetzlar noch eine unterthänige Supplication, welche jedenfalls 
(habe den Inhalt nicht an Hand) die Sicherstellung der klösterlichen Güter 
in Deutschland zum Zwecke hatte. Wenige Tage nachher sind die Mönche 
gezwungen, die Stätte ihrer Wirksamkeit in Wadgassen zu verlassen, 
worüber der nachfolgende Akt ausführlich berichtet. 
1792 sept. 5. Capitelact des Capitels von Wadgassen 
bei Gelegenheit des mit Gewalt erzwungenen Auszuges 
aus seinem Hause 
Wir Abt, Prior und Mönche, die wir das Haus und die Gemeinschaft der 
Abtei Wadgassen vom Orden der Prämonstratenuser ausmachen, unterrichtet, daß 
ttachdem von der Nationalversammlung am 29. des letzten Juli erlassenen und 
lvom König! nicht bestätigten Decrete der Distrikt (Bezirk) Saarlouis jedes 
Mittel gebrauchen wollte, um uns nicht nur unserer Rechte und Besitzungen, 
sowohl der beweglichen wie unbeweglichen, zu berauben, sondern auch, um gegen 
unsere Personen alle Belästigungen und Verfolgungen auszuüben, hatten be—
	        
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