O. Chronik der Abtei Wadgassen.
Die Diskussion entspinnt sich über die Begründung des Verordnungs—
vorschlags.
Marin steht dem diplomatischen Comité bei und sucht darzuthun,
daß die Versteigerung der Abteigüter nicht decretiert werden könne. Er
gründet seine Ausicht auf dieselben Titel wie das diplomatische Comité
und besonders auf die Übereinkunft vom Jahre 1766.
Ruhl bekämpft diese Ausicht. Er gibt zunächst historische und topo—
graphische Einzelheiten, die (ihm) geeignet erscheinen, die Diskussion auf—
zuklären. Dann prüft er, ob nach Vertragstreue oder nach den Grund—
sätzen des „Menschenrechts“ die Abtei in ihren Reclamationen Be—
gründung habe. Er findet, nachdem diese Abtei an Frankreich mit dem
Rechte der Oberhoheit dieses Landes gekommen sei ohne irgend einen Vor—
behalt und lediglich durch die Unmittelbarkeit des Fürsten von Nassau—
Saarbrücken, so sei nunmehr ihre moralische Existenz gesetzlich aufgehoben
durch das Decret der constituierenden Versammlung gegen die religiösen
Gemeinschaften. Demgemäß sei die moralische Person der Mönche, als
solche vernichtet; sie seien daher ebensowenig zulässig, ihre Güter im deut—
schen Reichsgebiet als auch die auf französischem Territorium gelegenen
zu reclamieren.
Endlich bekämpft Ruhl die Erhebung des Anspruches auf eine Ent—
schädigung von 13,0 Million Francs vonseiten des Fürsten von Nassan
im Falle der Veräußerung der Klostergüter von Wadgassen. Diesen An—
spruch erhebe der Fürst unter dem Vorwande, daß die Mönche das Recht
hätten, ihn bei den Gerichten des deutschen Reiches zu verklagen, wegen
des ihrem Eigentum mangelnden Schutzes. Der Fürst habe aber sowohl
bei dem Reichstag als auch bei der französischen Nationalversammlung
seine Reclamationen vorgebracht, sei also (den Mönchen) nicht verantwort—
lich weder wegen der Aufhebung des Klosters noch auch für die Veräuße—
rung der Abtei, dies seien vielmehr Wirkungen eines Souvberainitätsrechtes,
das ihm nicht zukomme.
Adam (Saargemünd) verlangt Ruhl zu widerlegen.
Merlin: Ich bemerke, daß wir schon genug daran haben, von der
Deputation des Moseldepartements drei Mitglieder zu vernehmen, welche
die Partei von dummen Mönchen (moines imbeciles) eher vertreten als
die Interessen der Nation.
Adam besteht mit außerordentlicher Wärme darauf, daß man ihm
erlaube, den Deputierten Ruhl zu widerlegen. — Man bemerkt ihm, daß
er ehemals der Sachwalter der Abtei Wadgassen gewesen sei. Die Ver—
sammlung schließt die Diskussion und entscheidet beinahe mit Stimmen—
einheit, daß einer Beratung über den von Koch vorgeschlagenen Verord—
nungsentwurf nicht Raum zu geben sei.
Lacroix: Ich beantrage, daß das Directorium des Moseldeparte—
ments eine Rüge erhalte, weil es trotz dem Generalgesetz, das den gleich—
zeitigen Verkauf sämtlicher Nationalgüter anordnet, trotz eines Beschlusses
des Veräußerungscomités der constituierenden Versammlung, welche die
Macht hatte, solche Beschlüsse zu fassen, trotz Eurem Decret vom 30.
April — den Verkauf dieser Güter bis jetzt suspendiert hat. Ich bemerke
sogar, daß sein letztes Aufschiebungsurteil von späterm Datum ist als
Euer Decret vom 30. April, durch welches Ihr zur Tagesordnung über