Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

C. Chronik der Abtei Wadgassen.

Nachtheil gereichen solle, als welche jezt wie vorhin in besagtes Closter aufge—
nommen werden sollen, ohne jemahls davon ausgeschlossen werden zu können.
Ihro Königliche Majestät wollen, daß diese Erklärung eben soviel Kraft und
Gültigkeit habe, als wann sie von Wort zu Wort in obbesagte Convention, der
sie angehängt, seyn und bleiben solle, eingerückt wäre.
Urkund dessen haben Wir Königlicher Commissarius, Kraft unserer innhaben—
den Vollmacht, gegenwärtige Erklärung unterzeichnet und derselben uunser ange—
bohrnes Wappen-Pettschafft beydrucken lassen. So geschehen zu Bouquenom
den 26ten Junii 1767.
(I. 8.)
(Promemoria S. 66.)
1767 0ct. 25. u. 27. vereinbart der Fürst von Saarbrücken mit dem
Kloster noch den Austausch eines größeren Jagdgebietes im Warndt, wozu
Abt Stein und 21 Brüder am 29. October 1767 ihre Einwilligung geben.
1768 febr. 15. Auf Vorstellung beim deutschen Kaiser und beim
Reichstage in Regensburg geben diese beiden ihre Einwilligung in den
Läudertausch vom 15. Februar 1763 unter der Bedingung, „daß dentsche
Reichsunterthanen von der Aufnahme in das Kloster nicht ausgeschlossen
seim sollen“ Darauf erfolgte dann der Übergang der Abtei mit den ge⸗
nannten Ortschaften an Frankreich durch den vom franz. König dazn
bevollmächtigten Herrn Marschall, Marquis d'Armentiéres.
1769 im Augnst, ergingen durch König Ludwig von Frankreich, nach—
dem die Abtei mit Beziehung auf ihre Rechtstitel eine Beschreibnng ihrer
(Gerechtsame und Besitzungen eingereicht, die sogenannten Lettres patentés
oder Königslriefe, welche nach dem Promemoria S. 81 ff. in deutscher
Uebersetzung hier folgen:
Bestallungsbriefe des Königs, welche die Abtei Wad—
gassen, Prämonstratenserordens, und ihr Besitztum der
Gerichtsbarkeit des königlichen Hofes von Lothringen
unterordnen.
Gegeben zu Compiégno im Augnst 1769.
Endwig, durch die Gnade Gottes, König von Frankreich und Navarra,
allen Gegenwärtigen und Zukünftigen — Heil.
Durch allgemeine Übereinkunft und festgesetzten Austausch, beschlossen
am 15. Febrnar 1766 zwischen uns und unserem verstorbenen vielgeliebten
Vetter, dem Fürsten von Nassau-Saarbrücken haben Abt, Prior und die
Religiosen der Abtei Wadgassen den doppelten Vorteil, unter unsere Bot—
mäßigkeit zu kommen und von uns die feierliche Bestätigung aller durch
ihre Abtei erworbenen Rechte, Freiheiten und Privilegien zu erhalten, da
wir im Voraus versichert sind, daß sie auf diesen Beweis unseres Schutzes
durch die Gefühle eifriger Anhänglichkeit, welche unsere Unterthanen charak—
terisieren, antworten; haben wir mehr und mehr beschlossen, ihre gegen—
wärtige Verfassung zu erhalten, wie auch gleichzeitig die Besitzungen und
(Gerichtsbarkeiten, welche sie unter unserer Herrschaft im Aufsichtsbezirk von
Lothringen haben. Durch diese und andere uns betreffende Ursachen nach
der Meinung unseres Rates und unserer besonderen Wissenschaft, sowie durch
die königl. Vollmacht bestätigen und erhalten wir durch dieses gegenwär—
tige, von unserer Hand unterzeichnete Schreiben den Abt, Prior und die

Mathis.
            
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