Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

1708.

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Majestät von Frankreich uud des Fürstens von Nassau, in dero Nahmen und
Krafft der überhabenden Vollmachten, diese Convention eigenhändig unterschrie—
hen und unsere Petschaffte beygedrucket haben. So geschehen zu Bockenheim den
Usten Februarii 1766. unterschrieben.
Mathis,
IL. 8.)

Und wir diesen schließlichen Hauptvertrag in allen und jeden darinnen ent—
valtenen und verkündeten Artikeln vor Uns, Unsere Erben und Nachfolger an—
genomumten, genehmiget, bekräftiget und bestätiget haben, wie Wir denn hiemit
hdurch Unsere eigenhändige Unterschrift dieselbe annehmen, gutheisen, bekräftigen,
bestätigen, und bey Unseren Königlichen Worten und Treuen alles unverbrüch
lich zu halten und zu beobachten, auch niemals weder offentlich, noch insgeheim,
auf irgend einige Art und Weise darwider zu handlen versprechen, also haben
Wir auch zu dessen Urkund Unser Insiegel hier anhencken lassen. Geben zu
Versailles den eilften Tag des Mouats Merz im Jahr der Gnaden ein Tau—
send Siebenhundert sechszig sechs und Unseres Reichs im Ein und Fünfzigsten
Unterschrieben: Louis.
und weiter unten: Pur le NRov
Choiseul Duce le Pruslin.

1766 dec. 10. Kapitularische Einwilligung in den
Tauschvertrag von 1766. d. d. 15. Februar 1766.
Wir Abt, Prior und übrige Religiosen des Klosters Wadgassen Praemostra-—D
 als ausser dem Closter mit der Seelen—
Zorge beschäftiget, und Capitel-mäßig versammelt, wozu wir auf die gewöhn—
siche Art berufen worden.
Nachdem wir benachrichtiget warden, daß vermöge des Wiener Tractats de
anno 1738. zwischen Frankreich, dem Kaiser und Reich in dem zweyten Artikel
der Convention vom 28ten August 1736. der König von Frankreich und der
Durchlauchtigste Fürst von Nassau-Saarbrück, desgleichen auch seine Herren
Agnaten, über gewisse Auswechselungen ihrer Ländereyen, so wie sie beiderseitig
am bequemsten gelegen, einig geworden, und worunter das Closter, und was
von der Abtey Wadgassen, die am linken Ufer der Saar liegt, abhanget, be⸗
griffen, um unter die Botmäßigkeit Seiner Allerchristlichen Majestät zu kom—
men; hiernächst auch uns kund geworden, daß Höchsterwehnte Majestät die
sichersten Maßregeln geuommen, womit die Rechte, Besitzungen, Privilegien,
Prärogativen obbenannten Closters aufrecht erhalten würden; So sind wir⸗
Endesunterschriebene, nach reifer Ueberlegung des Nutzens und der aus diesem
Tansch vor das Reich und Frankreich entspringenden Wohlgelegenheit, und ver—
möge unserer von jeher gegen Seine Kaiserliche Majestät und das heilige Rö—
mische Reich erprobten Liebe, Treue und Verehrung; gleichwie solches getreuen
Unterthauen zustehet, durch die von dem Allerchristl. Könige, und dem Hause
Nassau genommenen Maäßregeln vor die Erhaltuug uuserer obbenaunten Priviegien
 beruhiget, und unter der Geuehmigung Seiner Kaiserlichen Majestät und
des Reichs zufrieden, zum gemeinschaftlichen Besten uns unter die Botmäsigkeit
des Allerchristlichen Königs zu begeben, als welchem wir die nemliche Proben
von Respoet, Liebe und Treue zu geben gesonnen, in der gewissen Hoffnung,
daß Seine Majestät geruhen werden, alle Rechte, Besitzungen, Prärogativen
            
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