Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

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C. Chronik der Abtei Wadgassen.

übrigen effectibus pleni Domini, insofern solche durch den gegenwärtigen
8 9 und den Nebenreceß ad hune 8 8 nicht limitiret sind, im Namen ihro
Hochfürstlichen Durchleucht zu Nassau-Saarbrücken, an den Herren Abt, und
das Kloster Wadgassen übergeben, auch solches hierdurch in die wirkliche
possession gesetzet würde; welche Tradition dann die Klösterliche Commissarii
 namens ihrer Committenten pro vera et reali acceptirten, und
alle gegenwärtige Personen hierüber zu Zeugen anriefen — — —
Alß inzwischen wehrendem Begang im Namen des Hohen Hauß
Nassau-Saarbrücken jetzo zum letzten mal in den 1500 Morgen die jagd
exerciret, und vier Hasen waren geschossen worden, so hat der Fürstl.
Commissarius convocatis hominibus diese Hasen den Klösterlichen Com—
missariis mit der Erklärung zugestellt, Daß mit diesem zugleich nomine
Serenissimi die obere und niedere jagdbarkeit, nicht nur in dem jetzo
durchgangenen Bezirk von 1500 Morgen, sondern auch in dem besonders
ausgesteinten jagddistrikt von 3753/0 Morgen, desgleichen auf dem Friede—
richsweiler Dorf weniger nicht, den Linseler und Unnerbronner
Hof-Bännen imgleichen die in gefolg des vor allegirten gnädigsten Decreti
vom 10. Jan. 17359 die Fischerey auf der Bist in diesem Distrikt, für erb—
und eigentümlich an den Herren Abt und das Kloster Wadgassen übertragen,
auch dasselbe hierdurch in possessionem vel quasi gesetzet werde. Auf
gleiche Weise ist auch in Signum traditi juris Forestalis durch den Nassau—
Saarbrücker Commissarium ein Span aus einem stehenden frischen Buch—
baum gehauen, und den Klösterlichen Commissariis tradiret worden, welche
dreyerley Simbolische Traditiones die Klösterl. Commissarii ebenfalls
nomine des Herrn Abten und des Klosters angenommen und die gegen—
wärtige Personen ebenfalls als Zeugen angerufen haben. Damit nun eine
ordentliche und accurate Gränz-Beschreibung sowohl von den ofterwehuten
1500 Morgen, Als auch von dem cedirten jagd Distrikt der 375!/0 Morgen,
zu beder Theile Sicherheit möge vorhanden seyn, so hat man solche fol—
gendermaßen allhier inseriret“ — — — (gfolgt eine genaue Beschreibung
der 58 neuen und gegen 25 alten Grenzsteine nach Standort, Richtung
und gegenseitiger Entfernung.) „Alle in dieser Beschreibung stehende Steine
bis auf den am faulen-Bronnen stehen gelassenen alten Stein ete., sind
auf der Ludweiler und Warnets-Seiten mit einem Zeugen von Ziegel,
und auf der Seiten gegen Wadgassen mit einem Zeugen von Schiefer
Steine Versehen worden. Oben auf den Steinen findet sich der Weiser
von einem Stein zum andern eingehauen; auf der Ludweiler und Warnets
Seite ist eine Wolfs Angel, als das Nassauische Zeichen der Landes Herr—
lichen Hoheit nebst dem Abts Stab und einem W Wadgassen bedeutend,
sodan Vorn die jahrzahl 1759 eingehauen.
Weilen aber in Ansehung der jagd die vorher besagte und beschriebene
1500 Morgen nebst dem jagd Distrikt von 375462 Morgen zur Compensa—
tion der Vermög 89 an Serenissimi Hochf. Durchl. von dem Kloster, in
dem Kleinen Stiefel, wie auch auf dem Scheider, Bischmisheimer
und Renterischen Bännen abgetretenen, und in 34018/, Morgen be—
stehenden jagd, desgleichen der Koppel oder Mitjagd auf dem Fechinger
Bann noch nicht hinreichend waren, so sind dem Kloster noch ferner,
jedoch wie die obige 3751,2 Morgen blos zur jagd privative übergeben
worden:
            
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