C. Chronik der Abtei Wadgassen.
1762 ian. 26. Fürst Wilh. Heinrich befiehlt dem Forstamt in Saar—
brücken, dem Kloster Wadgassen — da statt der dreitausend Hüttenklafter,
welche genanntes Kloster laut Vertrag vom 19. Januar 1759 an Saar
brücken abzugeben schuldig war, nicht uur diese soundern sogar 200 Klafter
mehr zum Vorteile der fürstlichen Regieruug geliefert sind — als Gegen—
leistung 200 Klafter in einer nahe gelegenen Gegend anzuweisen.
1762 ian. 26. Regierungsrat Christian Lex von Saarbrücken er—
hält vom Fürsten Befehl, die Verträge von 1759 und öl zur Ausführung
zu bringen.
1762 feb. 25. -27. Executions-Receß über das zwischen
ihro Hochfürstlichen Durchleucht zu Nassau-Saarbrücken,
und dem Gottes-Hauß Wadgassen unterm 10t Januarii
1759 getroffenen Vergleich:
Actum Kloster Wadgassen, den 25., 26. und 27. Februarii 1762
in Praesentia ex parto ihrer Hochf. Durchleucht zu Nassau-Saarbrücken.
1mo Höchstdero Herr Regierungsrath Christian Lex als ad huncd actum
gnädigst ernaunter Commissarius,
20 Herr Wilhelm Erich Schmit, Ober-Amts assessor und dermaliger
Commissions actuarius,
30 Herr Priedrich Schmit, Forstmeister,
Ex parte
Herren Abten und Klosters Wadgassen
1mo Herr Pater Procurator Moris als Klösterlicher Commissarius,
20 Herr Amtmann Pleon gleichfalls Commissarius,
30 Herr Pater Bruch als Secretarius.
(Auf Grund des Vertrages vom 109. Janunar 1759, sowie des Neben—
recesses vom 21. December 1761 wurde zum Vollzug und zur Übergabe
der verglichenen Punkte geschritten, wobei die erwähnten Verträge von
Paragraph zu Paragraph durchgangen, „was bei jedem 8pho vorkommt,
und bishero nicht schon erfüllet worden ist, bewandten Umständen nach,
sogleich in Erfüllung zu setzen, oder wenigstens warum solches, mit bei—
derseitiger Bewilligung nicht geschehen sey anzuführen.“)
„ad 8 8 et 9 Verlangten die Klösterliche Commissarii, daß die von
ihro Hochfürstl. Durchl. dem Kloster Versprochene, auch in ao0 1759 schon
abgemessene, ausgesteinete, und durch den Feldmesser Deisinger auf ge—
meinschaftliche Kosten in einen Geometrischen Riß gebrachte 1500 Morgen
Waldung, und respective Schläge nebst der jagd sowohl hierinnen, als
auch in dem besonders ausgemessenen und ausgesteinten jagd District von
3751/3 Morgen, nach den durch beder Theilen Unterschriften approbirten
Deisingerischen Carthe, dem Kloster nicht nur angewiesen, Sondern auch, als
sein Eigenthum, nebst der jagd auf dem Friedrichsweiler Dorf, und
Unterbronnen, wie auch Linseler Hof-Bännen por actum publicum
et Solomnem Simbolice tradiret werden möchten. Dahingegen Sie zugleich
zu Vernehmen gaben, daß Sie mit der durch das in Copia hiebeyliegende
Fürstl. Decretum vom 10. Januarii 1759 dem Kloster cedirte privativen
Fischerey auf der Bist in dem obgedachten District, wegen dermaliger
rauen Witterung Keine Simbolische UÜbergebung begerten, sondern mit einer
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