Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

145

O. Chronik der Abtei Wadgassen.

Wogegen das Gloster auf sein jährliches Bau-, Bick- und Brennholtz, wie
auch die vier Kiefer-Bäume, desgleichen die Mastung vor vierhundert Stück
Sdweine, samt dem dazu gehörig gewesenen Pferchholtz, wie ingleichem auf die
Rauweyde in dem übrigen Warnet-Wald und in der Grafschafft Saarbrücken
vor sich und seine Hofleute verzeihet, und sich mit dem abtrettenden Dαν—
derer fünszehn hundert Morgen und darinnen priratire zugestandenen Rau— und
Schmaltz-Weyde begnügen lässet.
3. So viel die Jagd in dem abtrettenden Dtriet derer fünfzehn Hundert Mor—
gen anbetrifft: wird selbige dem Closter priratire überlassen, dagegen übergiebt
dasselbe seine bißhero in dem kleinen Stiefel, auch Scheidt- und Bischmis—
heimer bis an den Brebacher Bann rereirte Jagd an Höchstgedacht Ihro
Hochfürstliche Durchlaucht mit eben so viel Morgen.
Sollte aber dem Closter über die Anzahl derer fünfzehn Hundert Morgen
noch ein oder mehrere Morgen in dem Bischmisheimer Bann übrig bleiben,
so eediret dasselbe den Ueberschuß gleichfalls an Höchstgedacht Ihro Hochfürstlichen
Durchlaucht, und bekommt von Höchstdenenselben dafür auf dem Friedsrichs—
weiler Bann eben so viel Morgen, und bleibet es wegen der Jagdfolge bey
dem Herkommen, daß nemlich selbige auf Anzeige bey dem nächst gelegenen
Jäger geschehen solle.
10. Wollen Ihro Hochfürstlichen Durchlaucht das Closter von Abhörung derer
Clösterlichen Rechnungen künftighin entheben und erledigen.
(In dem nachherigen Vergleich vom 21. Dezember 1761 ist dieser 8 wieder auf—
gehoben und es bei der Rechnungsablage, jedoch dergestalt belassen worden, daß
selbige nicht anders, als von den verschiedenen Jahren auf einmal geschehen solle,
ohne für die Fürstliche Abgeordnete Reisckosten und Diäten zu begehren.)
11. Soll der strittige Bezirk des Fechinger Kirchenzehendens auf dem Breiten—
berg durch etliche von denen Aeltesten und Erfahrensten von Fechingen, Bischmis—
heim und Ensheim ausgegangen, der Streit darnach abgethan, und der Distriet
ordentlich abgesteinet werden.
12. Soll die Wieße, die sogenannte Hofwieße bey der Thal Mühle entweder an
Bischmisheimer Unterthanen gegen andere Wießen verkauschet, oder aber in bil—
ligem Preiße verkauffet werden.
13. Lassen Ihro Hochfürstlichen Durchlaucht dem Closter zu Einrichtung einer neuen
Ponton vor dießes und vor allemahl Ein Hundert Gulden Rheinisch aus Dero
Rentkammer ausbezahlen, und gestatten dem Closter, sich derselben, jedoch nur
für sich und deßen Unterthanen zu gebrauchen.
14. Soll dem Kloster verstattet seyn, inskünftige Saltz und Taback zu kaufen und
zu verkauffen so wie es dasselbe hergebracht hat. Wann aber Nassauische Un—
terthanen Saltz oder Taback allda kauffen, und holen, werden selbige vor Contrebandiers
 gehalten, und von bestellten Nassanischen Carden auf dem Nas—
sauischen ausser dem Cloöiterlichen Bezirk visitiret, und angehalten, daserne sie
sich aber in diesen rotiriren sollten, aufgesucht, und auf Anzeige und Requisition
ausgefolget werden.
15. Sollen die Clösterliche Unterthanen als Beklagte vor dem Clösterlichen Veam—
ten als in ersterer Instanz belanget, und verklaget, und von Hochfürstlichen Sei—
ten keine Delingitenten, es seyen Nassauische oder andere Unterthanen, ohne vor—
hergegangene und beschehene Auzeige und Iιαι—on angehalten, noch abgefüh—
ret, solches aber auch nicht ohne Ursach erschweret und verweigert werden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.