1736- 178583.
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religiösen Eiser, der sich wie in den besten Perioden der Klosterzeit in der
nusgedehnten Scelsorge, dem ernsten Studium und einer umsassenden
Krankenpflege kundgab.
Abt Michael Stein 174341778.
1743. Michael Stein wird an Hermanns Stelle zum Abt gewählt.
Bärsch). Er war der Sohn der Hebamme von Liesdorf.
1744. Criminalischer Prozeß gegen Servais Beaupan von Werde,
so allhier enthauptet worden. Kl. Catal. II. 32.
1746 apr. 23. Fürstliche Regierung erläßt eine Marktordnung, wo—
nach die Unterthanen der Grafschaft, auch die Bewohner der Wadgasser
Dörfer, verpflichtet sind, ihre Viktualien nur auf dem Markte in Saarbrücken
zu verkaufen. Die Klosterleute müssen ihre Waren zuerst dem Kloster an—
ieten.
1748. Bei dem vorhabenden Kirchenbau (Klosterkirche) macht Wad—
gassen bei Saarbrücken mit Rücksicht auf hergebrachte Berechtigungen An—
spruch auf Holzlieferung aus dem Warndt; eine große Menge Holz von
allen Arten ist zu dem Baue nötig — allein 400 Stangen fürs Gerüst.
1748 -50 wird die Kirche in Großblittersdorf auf Kosten des
Klosters erbaut. Klr. Reg.
1748 Appellation des Klosters Wadgassen gegen Nassan-Saarbrücken
wegen des Stempelpapiers. Klr. Reg.
1748--52 wird die Abteikirche in Wadgassen gebaut. — Klr. Reg.
1750 aug. 17. verlangt die Abtei Erlaubnis von der Administration
des Eaux et forets à Bouzonville 24 Eichen in ihrem Wald zu Die—
ferten zu hauen pour faire des Planches et Lattes pour la couverture
de leur église (zu Dielen und Latten für das Dach ihrer Kirche. Sie
sagen, qu'ils se trouvent obligé de réedifior leur Pgliso: daß sie sich
zum Umbau ihrer Kirche genötigt fänden. — Klr. Reg.
1750 dec. 4. Saarbrücken läßt sich im Kloster wieder Rechnung
legen für die Jahre 1739 —1749 inch.
Gezeichnet: Ph. J. Lerse — M. Stein, Abt zu Wadgassen,
J. N. Spahr — Fr. Eydt, Provisor,
C. L. Stutz — Fr. J. Bruch. — 8. c. W.
1752 begehrt das Kloster von der Forst-Administration in Busendorf
nochmals die Erlaubnis zum Hauen von 40 Buchen — in ihrem Wald
zu Dieferten — für Latten und Dielen zur Vollendung der Kirche.
ülr. Reg.
1753. Prozeß zwischen Wadgassen und Fraulautern betreffend ein
gemeinschaftliches Wäldchen, Langenbusch genannt, auf dem Banne von
*ensdorf 1752 — 6. November und sequ. — Klr. Reg.
1753. Die Prozesse zwischen Nassau und Wadgassen haben dem
Rassauischen Hause 56500 H. rheinisch gekostet. — Klr. Reg.
1753. Saarbrücken macht Vorschläge zur Vereinigung: Es will dem
aloster die Pontons bei Wadgassen erlauben, eben so eine Reihe anderer
umstrittener Regalien an das Kloster cedieren — gegen das Vorkaufsrecht
auf das Holz, welches Wadgassen an die St. Ingberter Schmelz verkauft
hat, und eine Geldentschädigung von 40000 . in zwei Terminen. —
Streitschristen: Saarbrücken contra Wadgassen.