Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

1718 - 1726.

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1724. Der Abt weigert sich beharrlich, dem neuen Grafen zu
huldigen.
1724 feb. 7. Die Unterthanen von Ensheim, Buß und Hostenbach
erklären, sie hätten schon längst gehuldigt, wenn nicht der Prälat es verboten.
1724. Wadgassen hatte den Leuten verboten, zu hnldigen. Ein No—
tar war mit v. Schreiber und Stutz von Dorf zu Dorf gezogen, überall
weigert man sich auf des Klosters Geheiß.
1724 feb. 8. Da Buß sich weigert, dem Grafen zu huldigen, wird
sjedem Unterthan eine Strafe von 20 Rthlr. zuerkannt und zu deren Ein—
treiben 1 Gefreiter mit 4 Mann hingelegt. Saarbrücken pfändet in Ens—
heim mit Gewalt 56 Kühe; Werbeln mußte wie Buß 20 Rthlr. bezahlen.
1724 feb. 14. Im neuen Bau des Schlosses in Saarbrücken nimmt
der kaiserliche Notar Schreiber einen Actus auf über die Bitte der Un—
terthanen der genannten Orte — nachdem Ensheim Execution zugedacht
— ihnen ihr Unrecht und Widerspenstigkeit zu verzeihen, wozu sie der
Prälat intimieret, und sie versprechen Gehorsam. Die Namen aller Bauern
genannt meist mit Handzeichen aufgeführt, erklären, der Prälat habe ihnen
sagen lassen, sie sollten sich absolute in keinem Stück gegen Saarbrücken
zum Gehorsam bequemen. — Die Meyer schwören nun alle Gehorsam ete.
1724 fob. 15. Ensheim, Bouß, Hostenbach, Schaffhausen huldigen
dem Rat p. Schreiber und dem Secretär Barthels.
1725. Sgarbrücken erhebt Zoll von Leuten, die auf der Wadgas—
ser Grube Kohlen holen.
1725 iup. 22. Wadgassen erhält ein Reichs-Kammer-Gerichts-Urteil
gegen Saarbrücken — Holz betreffend. Saarbrücken soll Geld und noch
626 Stämme Holz geben. — Jungk Reg.
1725 oct. 15. Da Entzheim sich weigert, die 532 Gulden, 3 Albus
5 Heller Landgelder zu zahlen, so werden zwei Soldaten vom Oberrhein—
Kreis-Contingent hingelegt, denen sie Kost und je 18 Kreuzer bis zur
Bezahlung geben müssen.
1725 o0et. 22. Da sie sich auch dazu weigern, sollen die Soldaten
sobviel Vieh pfänden, als die Summe beträgt. — Bouß zahlt seine 53
Gulden.
1725 oct. 30. Da der Rat Schmidt das Kammergerichtsurteil vom
24. October verlangt, aber nicht erhält, haftet der Notar die Abschrift
an den Brunnen an. — Saarbrücken sollte nämlich eine Anzahl Ori—
gzinale vorlegen.
1726 feb. 14. ergreift Graf Friedrich Ludwig von Ottweiler das
remedium révisionis gegen das Reichs-Kammer-Gerichts-Urteil vom 24
Oetober 1725.
1726 feb. 17. sandte der Graf von Ottweiler den Boten Reimann
Schley nach Wetzlar; derselbe kam erst am 22. Februar an wegen „bosen
Weg und angeloffenem Wasser“ — darüber viel Schreibens auch Zeugnis
von Apotheker Wilke in Wetzlar.
1726 im Februar zahlt Buß 139 Gulden Landgelder und Fräulein—
steuer, Entzheim 92 Gulden, Hostenbach-Schaffhausen auch Getrag nicht
angegeben). Stutz quittiert: Einquartierung in Hostenbach — 225 Gul⸗
den, Kreiskontingentgelder — ein Ziel 77 Gulden, davon bezahlt 38 Gulden.
Am 30. Juli wurde in Buß, Hostenbach und Enzem Vieh gepfändet.
            
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