Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

1697 - 1700.

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Grafen von Leiningen gegen das Kloster Lubeln bei St. Avold geschehen,
sind Gewaltakte, womit sie ihre fürstliche Macht mißbrauchten.
Die Cession der 1333 dorins, des Patronatsrechtes und der Zehnten
sind null und nichtig, da sie durch eine Person ohne Rechtskraft gemacht
wurden. Betreffend die Schenkung des Johann von Berus, so hatte dieser
weder die Einwilligung der Oberen, noch diejenige der Religiosen seiner
Zeit. Gerade durch die strenge Beobachtung dieser Statuten bestehen alle
Häuser des Ordens, außer welchen es weder Mitteilungen de commodo
et ineommodo, keine Approbation des Papstes und des Diözesanbischofs
gibt. Um das Atzungsrecht seitens der Appellantin Gräfin Eleonora Klara
zu wahreun, sagt man, daß die Abtei Wadgassen unter der Schutzherrschaft
der Grafen von Nassau stehe. Doch ist dies eine Unterstellung in Ehr—
furcht (une supposition à respect) auf keinen Titel gegründet.
Bleiben noch die Friedensverträge zu konsultieren, von denen die
Appellantin eine falsche Auslegung gibt, indem sie sagt, durch die Reunion
habe der König nichts in den Besitzungen der nassauischen Grafen geändert.
Dagegen erwidern die Appellaten, daß es sich hier um Privatsachen nicht
um Staatssachen handelt; Fürsten und Herren dürfen die Rechte auf ihre
Lehen und herrschaftlichen Besitzungen genießen, das geht den König an;
aber wenn fie ungerechter Weise Güter der Privaten besitzen, so sind sie
keineswegs hierzu durch die Friedensverträge ermächtigt. Contracte, Ver—
schreibungen, Pfründentausche otee, worin gesagt, daß die Verträge er—
zwungen, sind nichtig, so daß alle durch die Schuldner vom Gläubiger
erzwungenen Obligationen zu ersetzen sind.
In diesem Falle sind wir und erwarten Hülfe von der Gerechtigkeit
des Hofes.

Mr. Jobal de Pagny, Rapporteur.
us einer französischen Druckschrift frei und auszugsweise übersetzt. Die Zeit
der Entstehung dieser Denkschrift liegt zwischen 1685 und 1697. Der Appellationshof
war in Metz.)
1697 noy. 17. Rentmeister Höpp Saarbrücken bescheinigt den Ein—
gang der Herrn-Schatzung aus Hostenbach mit 9 Gulden.
1687 Hos. 26.dDieselbe Bescheinigung für Ensheim mit 18 Gld.
15 albus.
1699. Vertrag über die Aufnahme eines Novizen und Abstand des
Capitels von dessen einstiger Erbschaft mittelst einer an das Kloster be—
zahlten Summe von 965 Thlr.
1700. Leute der Pfarr Wadgassen werden zur Wolfsjagd in Lud—
weiler bestellt.
1700 iul. 10. Pr. Philippus Hort von Wadgassen bittet den Rat
Posth in Saarbrücken um die Papiere bezüglich Listorf.
1700 iul. 12. Abt Peter Marr berichtet, daß Streit zwischen Lies—
torf und Wadgassen über Wald sei; ersteres habe sich an Lothringen ge—
wendet. (Soll doch wohl heißen Siôge Présidial in Saarlouis.)
1700 aug. 1. Fr. Conrad Piskator sonior Wadgassen schreibt an
den Nassau-Saarbrücker Rat Posth, daß Montag die Herren Fumeron und
Grimon zur Festsetzung der strittigen Grenze zwischen Listorf und Wad—
gassen kämen.
            
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