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C. Chronik der Abtei Wadgassen.
sulen auf das beste und beständigste erneuert, bestättiget, und bekräftiget, also
daß von beiden Theilen steif darüber gehalten, und denenselben nachgelebet, auch
nun hinführo nimmermehr unter einigem Praetext. Vorwand oder Titul, wie
solcher immer zu erdencken seyn mögte, darwider im geringsten gehandelt, oder
verfahren werden solle. Drittens werden die bißhero aufgeloffene Ohnköften,
und durch die Cassation der gemeldten Transaction gegen einander formirte
Praetensfiones und Forderungen getödtet und abgethan, jedoch daß viertens der
Herr Abt und Convent Ihro Hochgräflichen Gnaden innerhalb Monaths-Frist
Eintausend Gülden bezahlen soll, auch fünftens Deroselben Zeit ihres Lebens
(welches Gott lang fristen wolle) jährlich ein gut Fuder Wein von dem besten
Wachethum des Gotteshauß nach Saarbrücken zu liefern schuldig seyn solle.
Sechstens weilen ein Evangelischer Pfarrer zu Bischmißheim zufolge des Mün—
sterischen Friedensschluß einen dritten Theil an dem Entzheimer und Esch—
ringer Zehenden genossen hat, so soll solches Antheil Zehenden hinkünftig
auch wiederum dahin ohnverweigerlich abgefolget, und verwendet werden. Sie—
bendens wegen des Jagens, Hetzens, und Schießens von großem und kleiuem
Wildpret auf ermeldtem Entzheimer Bann ist verglichen, daß hochgedachte
Ihro Hochgräfliche Gnaden solche Gerechtigkeit Zeit ihres Lebens durch sich und
die Ihrige allein genießen, und behalten, nachgehends aber selbige Gerechtigkrit
derd Erben und Nachkommen, und dem Herrn Abten und Convent gemeinschaft⸗
lich seyn, und gebraucht werden solle; hingegen haben achteus Ihro Hochgräf—
liche Gnaden dem Herrn Abten, und Convent in der sogenannten Bommerß—
bach biß an den untersten Weyher auch zu fischen gnädig vergönnet, jedoch
Ihro Hochgräfliche Gnaden und Dero Nachkommen Gerechtigkeiten ohne einigen
Nachtheil und Abbruch gegen diesen Verglich, und einverleibte Transaction sol—
len keine Geistliche oder Weltliche Freyheit, Indult, Begnädigung, oder einige
Rechtßbehülf, oder Excoptiones, wie die immer von Meuschen Sinnen erdacht
werden können, und mögen, helfen, oder schützen, inmaßen sie Partheyen solchem
allem sämtlich und insonderheit wissentlich und wohlbedächtlich ronuneiiret, und
sich deren begeben haben, alles getreulich, ohne Gefährde, und Arglist. Dessen
zu wahrer Urkund ist dieser Vergleich doppelt ausgefertiget, und von beyden
Theilen nebst denen erbettenen Mediatoren eigenhändig unterschrieben, und mit
Ihro Hochgräflichen Gnaden Canzley-Secret nebst des Herrn Abten und Con—
vents Insiegelen und Pettschafft bedruckt worden, so geschehen zu Wadgassen
den achtzehenden Februarii im Jahr Ein Tausend Sechshundert Neunzig und
Sieben.
Ludwig Crafft Graf zu Nassan. Petrus Marx Abt zu Wadgassen.
F. B. 8choltie, Prior. F. Conradus Piscator. F. Nicolaus Rodon.
F. Augustinus Schrang. F. Vincentius Ruvor. F. Wilhelmus
Adam Cellarius. F. Franciscus Thomas, Pastor in Sehwalbach.
F. Johannes Welffringer. F. Philippus IIurdt, Provisor. F. Xorhertus
Beckeèr, Circator Loci. F. Adelhertus Wagenér. F. Michael
Boettendorff. F. Antonius NMertert. F. IIlugo Tritz. F. Clemens
Daubignan. F. Jacohus Felz. F. Waltberus Marx. P. Joseph
Gressii, Propst und Pastor zu Merzig Senior. F. Aogidius Trapp,
Pastor Sargomundanus. F. Oodefridus Saurbron, Puastor in Berus.
F. 8tephanus Marx, l'astor in Bliederstork. F. Henricus Boës,
Pastor in Hésslingen. I. Johannes Marx, Vicarius in Marceto.
P. Priedericus Stortz. Passtor in Ommerazheim. F. Gerlacus Machern